Whistleblower-Gesetz aufgeweicht: Anonyme Meldungen dĂŒrfen doch ignoriert werden
(Bild: frantic00/Shutterstock.com)
Auf einen Kompromiss beim Gesetz zur Absicherung von Hinweisgebern einigen sich Bundestag und Bundesrat. Kritiker halten den Plan fĂŒr europarechtswidrig.
Deutsche Behörden und Unternehmen sollen doch nicht verpflichtet werden, anonymen Hinweisen auf MissstĂ€nde nachzugehen. Darauf haben VerhandlungsfĂŒhrer von Bundestag und Bundesrat Dienstagabend geeinigt. Das umstrittene Gesetz fĂŒr einen "besseren Schutz hinweisgebender Personen" [1] soll nur noch die Empfehlung enthalten, dass Meldestellen auch anonyme Hinweise bearbeiten sollten. Whistleblowern wird zudem nahegelegt, in FĂ€llen, in denen intern wirksam gegen VerstöĂe vorgegangen werden kann, zunĂ€chst intern die Alarmglocken zu lĂ€uten.
Der Bundestag hat seinen ursprĂŒnglichen Gesetzestext im Dezember beschlossen [2]. Der Bundesrat lieĂ die Initiative im Februar aber auf Betreiben von CDU und CSU durchfallen [3], sodass das Whistleblower-Gesetz bislang nicht in Kraft treten konnte. Die Konservativen nannten zu hohe Kosten und zusĂ€tzliche BĂŒrokratie als Grund fĂŒr ihre Ablehnung.
Ferner störte sie, dass zustĂ€ndige Stellen auch anonymen Hinweisen nachgehen sollten. Informationen ĂŒber VerstöĂe sollen laut dem Kompromiss [4] nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den BeschĂ€ftigungsgeber oder eine andere Einrichtung beziehen, mit der der Whistleblower beruflich im Kontakt stand.
VerwÀsserung
Der Bundestagsbeschluss sah eine Beweislastumkehr vor, wenn der Hinweisgeber beruflich benachteiligt wird. Das schafft der Kompromiss zwar nicht ab, weicht es aber auf: Die Vermutung, dass eine Diskriminierung eine Reaktion auf eine Meldung eines Missstandes ist, soll nur dann bestehen, wenn der Whistleblower dies selbst geltend macht.
Abgeschafft wird zudem der Ersatz immaterieller SchĂ€den fĂŒr Whistleblower. Und die maximale BuĂe fĂŒr VerstöĂe gegen das Gesetz wird von 100.000 auf nur noch 50.000 Euro halbiert.
Beschluss folgt flott
Mit der VerstĂ€ndigung ist der Weg fĂŒr eine Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat noch Ende der Woche frei. Das Gesetz soll gröĂtenteils einen Monat nach VerkĂŒndung in Kraft treten â voraussichtlich also Mitte Juni. Die Zeit drĂ€ngt: Die EU-Kommission hat Deutschland in der Sache Mitte Februar vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof verklagt [5]. Denn die Bundesrepublik hat die 2019 im Amtsblatt veröffentlichte EU-Richtlinie zur Absicherung von Whistleblowern [6] trotz Fallfrist Ende 2021 noch immer nicht umgesetzt. Deutschland muss deshalb tĂ€glich 50.000 Euro Strafe zahlen.
Juristische Personen wie Firmen, Behörden und andere RechtstrĂ€ger mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie alle Finanzdienstleister mĂŒssen gemÀà der EU-Vorschrift ein internes Hinweisgebersystem bereitstellen und einen speziellen Beauftragten als Ansprechpartner vorsehen [7]. Ausnahmen gelten lediglich fĂŒr Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Anders als von der deutschen Rechtsprechung bislang vorgegeben, muss ein Whistleblower einen Missstand nicht mehr zunĂ€chst intern in der eigenen Firma oder Behörde melden. Sind keine solchen MeldekanĂ€le vorhanden, ist es Hinweisgebern schon jetzt erlaubt, sich an externe Stellen zu wenden.
Kritik am Kompromiss
"Der Kompromiss zeigt, dass es bei den Unionsparteien und Teilen der Wirtschaft nach wie vor groĂe Vorbehalte gegen Whistleblower gibt, obwohl diese im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft handeln", moniert der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Whistleblower-Netzwerks, Kosmas Zittel. "Erfreulicherweise hat sich wenigstens die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit einer EinschrĂ€nkung des sachlichen Anwendungsbereichs keinem gedient gewesen wĂ€re."
Der Rechtswissenschaftler Simon Gerdemann warnt, die erfolgte Streichung des immateriellen Schadensersatzanspruches könne "gravierende Auswirkungen fĂŒr Whistleblower haben" und diese bei vielen Repressalien blank dastehen lassen. Das verstoĂe gegen die EU-Vorgaben.
(ds [9])
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[1] https://www.heise.de/news/Hinweisgeber-Wirtschaft-gegen-Bussgelder-bei-mangelndem-Whistleblower-Schutz-7314199.html
[2] https://www.heise.de/news/Zivilgesellschaft-Ampel-hat-Versprechen-zum-Whistleblower-Schutz-nicht-erfuellt-7398091.html
[3] https://www.heise.de/news/Hinweisgeber-Bundesrat-laesst-Gesetz-zum-Whistleblower-Schutz-durchfallen-7492266.html
[4] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2023/005.html
[5] https://www.heise.de/news/Maengel-beim-Whistleblower-Schutz-EU-Kommission-zerrt-Deutschland-vor-Gericht-7518314.html
[6] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beschliesst-besseren-Schutz-von-Whistleblowern-4400731.html
[7] https://www.heise.de/news/Experte-Facebook-Whistleblowerin-waere-in-der-EU-nicht-geschuetzt-6262948.html
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