Nachrichten anderer Messenger: WhatsApp Betaversion liefert erste Hinweise

Eine Betaversion von WhatsApp zeigt eine neue Oberfläche mit dem Namen Drittanbieter-Chats. WhatsApp muss interoperabel werden.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Der Digital Markets Act (DMA) verlangt von Meta, dass WhatsApp sich für andere Messenger öffnet. Eine Betaversion zeigt, wie das künftig aussehen kann. Dort gibt es eine Oberfläche mit dem Titel Drittanbieter-Chats. Bisher verbirgt sich dahinter allerdings noch Leere, berichtet WABetaInfo. Das heißt: Der Bereich ist nicht aufrufbar. Schon gar nicht lassen sich darüber Nachrichten erhalten, sehen oder versenden.

Dass WhatsApp interoperabel werden muss, also Nachrichten von einem anderen Messenger an diesen gesendet werden können und vice versa, besagt das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Er gilt auch für den Facebook Messenger.

Die Europäische Kommission hat Meta als Gatekeeper benannt. Das sind Unternehmen mit wirtschaftlichen Positionen, die Auswirkungen auf die Märkte haben und die außerdem von besonders vielen Menschen genutzt werden und dabei Unternehmen mit Nutzern verbinden.

Eine Interoperabilität muss bis März 2024 hergestellt werden. Dass diese von WhatsApp umgesetzt werden muss, war schon lange ziemlich sicher – offiziell als Gatekeeper eingestuft wurde Meta allerdings erst vergangene Woche. Daneben sind auch Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance und Microsoft Torwächter.

Für jeweils festgelegte Plattformen der Unternehmen gelten nach dem DMA unterschiedliche Bestimmungen. So müssen beispielsweise Apps auf den Betriebssystemen von Apple und Alphabet, also iOS und Android, deinstallierbar sein. Apples iMessage fällt aber bisher noch nicht unter die Regelungen. Das bedeutet: Dieser Messenger-Dienst muss auch nicht mit anderen Messengern funktionieren.

Ziel des DMA ist es, ein faires Geschäftsumfeld und damit auch den Wettbewerb zu sichern. Konkret heißt das zum Beispiel: Den Gatekeepern blieben alle Möglichkeiten, innovativ zu sein und neue Dienstleistungen anzubieten. "Sie dürfen nur gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen." Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz, kann es zu erheblichen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes kommen. Bei Wiederholung können es sogar bis zu 20 Prozent werden. Hinzu können Zwangsgelder in Höhe von 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes kommen.

WABetaInfo hat die neue Drittanbieter-Oberfläche im Google Play Beta Programm entdeckt. Es ist aber noch in Bearbeitung, also auch für Tester nicht verfügbar.

(emw)