Wohnmobile: Keine generelle Ausnahme von Überholverboten

Für schwere Wohnmobile soll es auf Autobahnen keine generelle Ausnahme von Überholverboten geben. Konkret geht es um Verkehrsschilder, auf denen ein roter Lkw neben einem schwarzen Pkw ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen anzeigt

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Schwere Wohnmobile dürfen auch weiterhin überholen.

(Bild: Messe Düsseldorf, Constanze Tillmann)

Für schwere Wohnmobile soll es auf Autobahnen keine generelle Ausnahme von Überholverboten geben. Das entschied das Bundesverkehrsministerium, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. Konkret geht es um Verkehrsschilder, auf denen ein roter Lkw neben einem schwarzen Pkw ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen anzeigt. Die Bundesländer können bereits jetzt per Zusatzschild festlegen, dass Wohnmobile über 3,5 Tonnen auf einem Abschnitt trotzdem ausscheren dürfen. Überlegungen, solche Wohnmobile generell von diesen Überholverboten auszunehmen, würden „derzeit nicht weiterverfolgt“, heißt es in der Regierungsantwort.

(dpa) (mfz)