kurz & knapp: Apple in den Schlagzeilen, bessere Metadaten für iTunes-Match-Nutzer

Beim "Wall Street Journal" wurden Apple-Artikel 2011 besonders häufig abgerufen +++ MatchTag hilft iTunes-Match-Nutzern +++ Apple-Archiv an der Stanford University +++ Klage gegen Apple in Frankreich +++ Apple widerspricht italienischer Marktaufsicht

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Die Online-Ausgabe des Wall Street Journal hat einen Blick auf seine zehn im Jahr 2011 am häufigsten abgerufenen Artikel zum Thema Unternehmen geworfen. Ergebnis: Insgesamt acht Texte beschäftigten sich mit Apple.

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Wer seine Musik-Metadaten nach der Freischaltung von iTunes Match optimieren möchte, sollte einen Blick auf das neue Tool MatchTag werfen. Es erlaubt das Ersetzen eigener Tags mit Titelinformationen aus dem iTunes Store.

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Die Silicon-Valley-Universität Stanford sammelt große Mengen an Apple-Archivmaterial. Die historischen Dokumente, Fotos und Videos hatte Apple 1997 an die Hochschule übergeben. Sie sollten ursprünglich in einem eigenen Museum des Computerkonzerns landen, was aber Steve Jobs nach seiner Rückkehr offenbar nicht zusagte.

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Die französische Mac-Händlerkette eBizcuss hat eine Klage gegen Apple eingereicht. Bei dem Verfahren geht es nach bislang vorliegenden Informationen um Wettbewerbsverzerrung: Apple bevorzuge seine eigenen Läden, von denen es in Frankreich mittlerweile immerhin neun gibt, bei der Warenbelieferung. eBizcuss musste nach eigenen Angaben einen Rückgang seiner Geschäfte um rund 30 Prozent im dritten Quartal 2011 hinnehmen, nachdem Apple kaum noch iPad-2- und MacBook-Air-Modelle ausgegeben habe. Im vierten Quartal habe eBizcuss mit seinen 16 Filialen in Frankreich keine iPhone-4S-Geräte erhalten.

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Apple wehrt sich laut einem Bericht des Register gegen eine Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro, die in Italien wegen des Verstoßes gegen Verbraucherinformationsrechte zu zahlen sind. Der Computerkonzern soll laut der Marktaufsicht AGCM nur mangelhaft über die Garantielaufzeit und Einzelheiten seines Service-Angebots AppleCare Protection Plan aufgeklärt haben. Man werde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, so ein Apple-Vertreter. (bsc)