Abgas-Skandal: Bosch muss Unterlagen herausgeben
Das LG Stuttgart meint in einem von VW-Anlegern angestrengten Verfahren, Bosch könne sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Das Landgericht Stuttgart hat den Autozulieferer Bosch verurteilt, interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei VW herauszugeben (22 O 205/16; 22 O 348/16). Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, entschied die zuständige Kammer am Freitag. Konkret geht es dabei um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW.
Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren richten sich nicht gegen den Zulieferer selbst, sondern gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Rolle von Bosch ist nur ein Nebenaspekt in dem Rechtsstreit. Der Porsche SE und VW werfen die Anleger vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben – was diese zurückweisen.
Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Das Unternehmen behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen.
Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)
(Bild: EPA
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(anw)