Abgas-Skandal: Daimler muss 870 Millionen Euro Bußgeld zahlen

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Dieselautos, die zu viel Schadstoffe ausstoßen, hat die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld verhängt.

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Abgas-Skandal: Daimler muss 870 Millionen Euro Bußgeld zahlen
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Weil die Daimler AG im Zusammenhang mit der Zulassung von Dieselfahrzeugen ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, muss sie 870 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das geht aus einem Bescheid der Staatsanwaltschaft Stuttgart hervor. Daimler will dagegen keinen Widerspruch einlegen und muss das Geld nun innerhalb von sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg überweisen.

Eine mit der Fahrzeugzertifizierung befasste Daimler-Abteilung habe ab 2008 ihre Aufsichtspflicht verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dadurch seien für Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt worden, obwohl deren Stickoxid-Ausstoß teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Für 684.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge lägen in dieser Sache Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen Daimler vor.

Damit sei das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Daimler AG abgeschlossen, hieß es weiter. Das wirke sich nicht auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Daimler-Dieselfahrzeugen aus. Ebenfalls vom Bußgeldbescheid unberührt bleiben zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig sind.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus der Ahndung der Ordnungswidrigkeit von 4 Millionen Euro und 866 Millionen Euro Abschöpfung aus Daimlers wirtschaftlichen Vorteilen aus dem pflichtwidrigen Verhalten. "Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt", erklärt die Staatsanwaltschaft. Diesen wurden die von Daimler bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt.

Daimler teilte dazu mit, das Unternehmen habe sich "nach Abwägung aller Umstände dazu entschieden, im staatsanwaltschaftlichen Verfahren kein Rechtsmittel einzulegen". Es liege "im besten Unternehmensinteresse, das Bußgeldverfahren zeitnah und umfassend abzuschließen und damit Rechtsfrieden herzustellen". Um aber "Klarheit bei der Auslegung relevanter Rechtsnormen in einem komplexen technischen Umfeld zu erlangen, erhält die Daimler AG die Widersprüche gegen die KBA-Bescheide aufrecht". (anw)