Bundesregierung beschließt neue Lkw-Maut-Sätze, Elektro-Lkw werden befreit
Zum nächsten Jahr sind neue Gebührensätze vorgesehen, die stärker nach Lärmentwicklung und Gewicht der Fahrzeuge unterscheiden. Zudem wird das mautpflichtige Straßennetz ausgeweitet.
In die Lkw-Maut sollen künftig auch Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vor, den die Bundesregierung nun beschlossen hat. Zum 1. Januar 2019 sind neue Gebührensätze vorgesehen, die außerdem stärker nach Gewicht der Fahrzeuge unterscheiden. Dies schaffe mehr Gerechtigkeit unter den Tarifen, indem schwere Lkw für eine stärkere Beanspruchung der Straße stärker zur Kasse gebeten werden, sagte Scheuer.
Beschlossen wurde außerdem eine Mautbefreiung für Elektro-Lkw, die den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge unterstützen soll. Auch wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Bisher wird die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen und rund 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Ab dem 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen – die rund 40.000 Kilometer ausmachen – für Lkw ab 7,5 Tonnen mautpflichtig.
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium in seinem Gesetzentwurf mit Mehreinnahmen von rund 4,2 Milliarden Euro. Sie sollen zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur zurückfließen. Die Höhe der Lkw-Maut muss sich an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrswegenetzes orientieren, erläutert die Bundesregierung. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. (anw)