Coronavirus-Epidemie: Bundesregierung will Handyortung von Kontaktpersonen

Gesundheitsbehörden sollen die Kontaktpersonen von Infizierten per Handyortung ermitteln können. Ein Gesetzentwurf will dafür die Mobilfunkanbieter hinzuziehen.

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Coronavirus-Epidemie: Bundesregierung will Handyortung von Kontaktpersonen

(Bild: Shutterstock/Juan Aunion)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Künftig soll die Handyortung von Kontaktpersonen von Infizierten erlaubt sein, sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung gestern berichtete. Über den Entwurf, der auch weitere Eingriffsmöglichkeiten enthält, sollen bereits in der kommenden Woche Kabinett und Bundestag per Notfallgesetzgebung entscheiden.

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Die zuständigen Gesundheitsbehörden sollen bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln. Diese Daten sollen die Mobilfunkanbieter den Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellen. Die Behörden sollen damit die Bewegungen von Kontaktpersonen verfolgen können, um sie im Verdachtsfall kontaktieren zu können und die Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen, um die Betroffenen über ihr persönliches Risiko zu informieren.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wies per Twitter darauf hin, dass alle Maßnahmen der Datenverarbeitung "erforderlich, geeignet und verhältnismäßig" seien müssen. Kelber wurde im Rahmen der Ressortbeteiligung am Entwurf des Infektionsschutzgesetz beteiligt. Er stellt in Frage, ob die geplante Auswertung der Verkehrsdaten zielführend ist: "Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln, dafür sind diese viel zu ungenau."

Die Telekom hatte bereits anonymisierte Handydaten an das Robert-Koch-Institut weitergegeben, damit diese Simulationen zur Verbreitung des Coronavirus erstellen kann. Kelber hält dieses Vorgehen für akzeptabel: "Anonymisierten Bewegungsströme, die zeigen, ob mehr oder weniger Menschen unterwegs sind und welche Hotspots es gibt, sind offensichtlich geeignet und verhältnismäßig." Funkzellenabfragen hingegen könnten nur zeigen, wer in der "Nähe" gewesen ist, was einige hundert Meter umfassen könnte. Auf diese Problematik hatte er bereits vor zwei Wochen hingewiesen.

Sebastian Golla, Datenschutzexperte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, betont, dass auch im Krisenfall "hohe verfassungsrechtliche Hürden" bestünden, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die solche Eingriffe legitimieren könnte: Nicht nur Zweck der Speicherung und Auswertung müssten genau festgelegt werden, auch müssten Beschränkungen der Speicherung und Auswertung etwa betreffend Zeitraum, Gebiet und Personenkreis getroffen werden. Zusätzlich seien technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für die Speicherung der Daten notwendig. Golla weist darauf hin, dass fraglich sei, "ob Telekommunikationsanbieter die notwendigen Daten präzise und schnell genug ausleiten und die Behörden diese effektiv genug auswerten könnten, um den verfolgten Zweck zu erreichen."

Für den Datenschutzexperten Thilo Weichert ist es "mehr als fraglich, wie eine derartige Ortung von Infizierten gesetzlich erlaubt werden könnte, da ein solches Gesetz erforderlich, geeignet und angemessen, also insgesamt verhältnismäßig sein müsste." Der Gesetzgeber müsse in jedem Fall Schutzmaßnahmen für die Betroffenen vorsehen. Weichert: "Anderenfalls gäbe es Widerstand in der Öffentlichkeit, was zudem schädlich wäre für die derzeit bestehende weitgehende Akzeptanz für die bisherigen staatlichen Maßnahmen zur Corona-Abwehr."

Die Nutzer könnten alternativ die auf ihren Smartphones gespeicherten GPS-Daten freiwillig freigeben, die eine erheblich bessere Ortung erlauben als Verkehrsdaten. Unter anderem verfolgt die von der medizinischen Hochschule Hannover entwickelte "geoHealthApp" das Ziel, die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verlangsamen. Hier "spenden" Nutzer über die App ihre GPS-basierten Bewegungsdaten freiwillig. Dieses Konzept stellten die Macher dem Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium vor drei Wochen ohne weitere Resonanz vor. Weichert sagt: "Apps auf Mobilgeräten mit einer präzisen Lokalisierungsfunktion, wie sie zum Beispiel mit GPS gegeben ist, kann die Nutzenden informieren, wann und wo sie sich in einem Risikogebiet aufhalten." Mit Bluetooth-Lösungen könnte eine Warnung von Gerät zu Gerät bei räumlicher Nähe ohne zentrale Datenzusammenführung erfolgen.

In Südkorea gehen die Infiziertenzahlen zurück. Dort wurden keine allgemeinen Ausgehsperren verhängt, dafür wurden Kontaktpersonen unter anderem auch mit Hilfe ihrer Handydaten identifiziert und unter Quarantäne gestellt. Bei der digitalen Nachverfolgung über Covid-19-Apps setze die Regierung allerdings auf die freiwillige Teilnahme der Nutzer. Erwin Böttinger, Leiter des Digital Health Center am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam, sieht darin wie auch in den umfangreichen Tests einen Grund für den Rückgang von Neuinfektionen.

In Israel hingegen hatte Regierungschef Benjamin Netanyahu den Inlandsgeheimdienst autorisiert, die Handydaten auszuwerten, um Kontaktpersonen zu identifizieren. Dies wurde inzwischen vom Obersten Gerichtshof in Israel mit der Begründung vorerst gestoppt, dass die Maßnahme nicht vom Parlament kontrolliert wurde. China hingegen hat für Einreisende eine Art elektronische Handfessel eingeführt: Wer nach Hongkong einreist, muss sich mit einem elektronischen Armband in Quarantäne begeben. (tiw)