DSGVO: Bislang 75 Bußgelder wegen Verstößen

Die Bundesländer verhängten seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung mindestens 75 Bußgelder. Strafen in Millionenhöhe blieben bislang aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 91 Kommentare lesen
EU-Datenschutzregeln

(Bild: dpa, Sebastian Gollnow)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben laut einem Medienbericht seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Mai in mindestens 75 Fällen Bußgelder verhängt. Die Gesamtsumme beträgt laut einer Umfrage der Welt am Sonntag 449.000 Euro. Die Zeitung hatte die Datenschutzbeauftragten der Länder befragt. 14 von 16 Bundesländern machten Angaben, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nicht.

In eigener Sache: c't wissen DSGVO

Jetzt bestellen – das c't-Sonderheft zur DSGVO Highlights des Sonderhefts: DSGVO-Praxis von Fachjuristen; was 2019 wirklich wichtig ist; neue Pflichten für Unternehmen; Anforderungen an die IT-Sicherheit; Inklusive Webinar, Kurzpapieren, FAQs, Checklisten.

Demnach wurden in sechs Bundesländern Bußgelder verhängt: Baden-Württemberg (7 Fälle/203.000 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/124.000 Euro), Berlin (18 Fälle/105.600 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25.000 Euro), Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15.600 Euro) und Saarland (3 Fälle/590 Euro). Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchteten, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.

Das höchste einzelne Bußgeld stammt laut Welt am Sonntag aus Baden-Württemberg. Dort waren Gesundheitsdaten im Internet gelandet. In einem anderen Fall sei die Datenschutzbeauftragte in Berlin mit 50.000 Euro gegen eine Bank vorgegangen, die unbefugt Daten ehemaliger Kunden verarbeitet hatte.

Die DSGVO

Nach zwei Jahren Übergangsfrist trat die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung war am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie soll vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als zuvor. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen.

Mehr Infos

Ein kleines Unternehmen wurde mangels Vertrags zur Auftragsverarbeitung zu einem Bußgeld verurteilt. Auslöser war eine Anfrage bei den Datenschutzbehörden.

(bme)