EU-Copyright: Oettinger warnt vor deutschem Sonderweg ohne Upload-Filter

Der EU-Haushaltskommissar hält nichts vom CDU-Vorschlag, Upload-Filter in Deutschland durch eine Pauschallizenz verhindern zu wollen.

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GĂĽnther Oettinger

(Bild: dpa, Julien Warnand/Archiv)

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Schlappe für die Digital- und Rechtspolitiker der CDU: EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) hält nichts von ihrem Vorschlag, die mit Artikel 17 (vormals 13) der neuen Urheberrechtsrichtlinie drohenden Upload-Filter bei der nationalen Umsetzung zu vermeiden, und fährt den Kollegen mit erstaunlich harten Worten in die Parade. "Ich möchte nicht wie ein Lehrer klingen", erklärte der Christdemokrat gegenüber dem Online-Magazin Politico. "Aber die Richtlinie stellt verbindliche Anforderungen auf und ich erwarte, dass die Bundesregierung sie umsetzt." Einen deutschen "Sonderweg" dürfe es nicht geben.

Alles andere werde die Kommission nicht akzeptieren, unterstrich Oettinger in dem Interview. Dass Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten kaum umhinkommen dürften, Upload-Filter einzusetzen, wollte er nicht ausschließen. Gegner der Initiative hätten aber den Eindruck erweckt, dass "dies etwas ganz Neues wäre". Dem sei aber nicht so. "Inhalte, die illegal sind laut dem Strafrecht, müssen schon heute dauerhaft entfernt werden", unterstrich Oettinger. Es gehe darum, Technologie dort zielgerecht einzusetzen, "wo dies für den Urheberrechtschutz erforderlich ist".

Der EU-Gesetzgeber schreibe dafür keine konkreten Instrumente vor, beteuerte Oettinger. Den betroffenen Plattformen inklusive YouTube stehe es frei, über Rahmenvereinbarungen Lizenzen mit "Verbänden und Verwertungsgesellschaften" abzuschließen. "Ich weiß nicht, was daran so schwierig sein soll." Laut Artikel 17 müssen die Betreiber von Diensten zum Teilen von Online-Inhalten grundsätzlich die Erlaubnis sämtlicher potenziell betroffener Urheber und Verwerter einholen, um dem strengen Haftungs- und Sanktionsregime zu entkommen. Selbst große Verwertungsgesellschaften decken diese enorme Spannbreite nicht ab.

Wie dem auch sei, "die Sache ist jetzt entschieden", konstatierte Oettinger, der als Kommissar für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft die Urheberrechtsreform im Herbst 2016 selbst auf den Weg gebracht hatte. Er gehe davon aus, dass der Ministerrat die im Februar zwischen den EU-Gremien ausgehandelte Übereinkunft im April nicht mehr sachlich diskutieren, sondern nur noch formal bestätigen werde. Die nationalen Regierungen dürften die umkämpften Vorschriften dann seiner Erwartung nach "sehr schnell in nationales Recht" implementieren. Prinzipiell haben die EU-Staaten dafür zwei Jahre Zeit.

"Wir schlagen für die nationale Umsetzung ein Modell vor und wir sind der Meinung, dass das auch attraktiv ist für andere nationale Staaten", verteidigte die CDU-Netzpolitikerin Nadine Schön die Initiative am Mittwoch im Deutschlandfunk. "Wir können uns vorstellen, dass das zum 'role model' für Europa werden kann." Der Ansatz setzt vor allem auf Pauschallizenzen und eine entsprechende Vergütung. Viele Beobachter kritisierten diesen Weg aber bereits als europarechtswidrig, da er gleich in der Richtlinie hätte verankert werden müssen. (vbr)