EU-Urheberrecht: Französische Verleger legen Beschwerde bei Google ein
Google will in Frankreich keine Vorschauen mehr von Presseartikeln in den Suchergebnissen anzeigen. Französische Verleger wollen das nicht hinnehmen.
Französische Verleger haben im Streit um die Anwendung des EU-Urheberrechts Beschwerde gegen Google eingereicht. Das teilte der Verband L'Alliance de la presse d'information générale am Donnerstagabend in Paris mit. Die Beschwerde wurde demnach bereits am Dienstag bei der nationalen Wettbewerbsbehörde eingelegt. Sie kam nicht überraschend – die Verleger hatten sie im Oktober angekündigt.
Google will in Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln auf die standardmäßige Anzeige kleiner "Snippet"-Vorschauen von Presseartikeln mit Textausschnitten und Bildern verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. "Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet", erklärte der zuständige Manager Richard Gingras vor rund zwei Monaten. "Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken."
Die französischen Verleger argumentieren, dass Google eine "Quasi-Monopolposition" innehabe und seine beherrschende Marktstellung ausnutze. Die Verlage bekommen von Google die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, dass sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Eine Vergütung der Verlage ist dabei nicht vorgesehen.
Rechnung nicht aufgegangen
Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Europäische Verleger hatten sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht, nachdem in der Reform das Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben. Frankreich hatte die Reform stark unterstützt. Man erhoffte sich schnelle Zahlungen an französische Verlage, was nun aber nicht der Fall ist.
In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bereits 2013 und damit noch vor der EU-Urheberrechtsreform eingeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte jedoch das Leistungsschutzrecht, da das Gesetz vorab der Europäischen Kommission hätte vorgelegt werden müssen. (mit Material der dpa) / (olb)