EU-Urheberrecht: Hollywood und Google vereint in der Opposition
Während Google-Vertreter sich aufgrund der Copyright-Novelle mit einem Bein im Gefängnis sehen, beklagen Hollywood-Studios den "Enthaftungsmechanismus".
Die vom EU-Parlament jĂĽngst beschlossene neue Urheberrechtsrichtlinie schafft seltene Koalitionen, die das Regelwerk fĂĽr Murks halten. Auf einem Kongress zur Urheberrechtspolitik des Erich-Pommer-Instituts in Berlin stellten sich Vertreter von Google sowie der groĂźen Hollywood-Studios am Montag gegen die Reform. Der Ansatz der Kritik der beiden Seiten war aber sehr unterschiedlich.
So stießen Georg Nolte, Copyright-Justiziar von Google Deutschland, vor allem das in Artikel 17 (vormals 13) verankerte grundsätzliche Haftungsregime von Plattform-Betreibern mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube und deren Abhilfemittel übel auf. Letztere sähen "standardmäßig Schadensersatz und eventuell sogar strafrechtliche Sanktion" vor, monierte Nolte. Es habe generell schon persönliche Anklagen gegen YouTube-Manager gegeben.
Christian Sommer, Deutschlandrepräsentant der Motion Picture Association (MPA), rieb sich dagegen an einem deutlich zu weit gehenden "Enthaftungsmechanismus". Er spielte damit etwa auf die Ausnahmen für Startups und die Möglichkeit für Portalbetreiber an, sich mit "allen Anstrengungen" für Lizenzabschlüsse oder Techniken wie Upload-Filtern aus der Verantwortung herauszuziehen. Diese Bestimmungen kämen "vielleicht sogar einer Besserstellung der Plattformen gegenüber dem Status quo" gleich, meinte Sommer. Zudem müssten erstmals die Rechteinhaber gegenüber den Plattformen ihre Ansprüche mit belegbaren Informationen nachweisen.
Dazu komme ein neues, für alle Mitgliedsstaaten verbindliches Nutzerrecht, etwa Zitate, Parodien oder Meme erstellen und verbreiten zu dürfen, fand Sommer ein weiteres Haar in der Suppe. Der Großteil der audiovisuellen Branche sei daher "am Anfang und am Ende" gegen das Vorhaben gewesen. Das Ergebnis laufe nun "fast ausnahmslos auf neue Einschränkungen von Exklusivrechten" hinaus, zum Beispiel auch bei der Vertragsfreiheit. Besser wäre es gewesen, die Ergebnisse der laufenden Klagen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Haftung von YouTube abzuwarten. Zuvor hatte sich Bertelsmann ähnlich positioniert.
"Lizenzierungspflicht fĂĽr alles"
Es gebe "viele kleine Schritte nach vorne, aber auch sehr große rückwärts", konstatierte dagegen Nolte. Mashups und Remise seien durch die Digitalisierung soziale Wirklichkeit geworden, doch viele dieser Freiheiten würden jetzt zurückgeschraubt. Letztlich verlange die Richtlinie das Unmögliche in Form einer "Lizenzierungspflicht für alles". Dies werde den Charakter des Internets verändern "in Richtung Netflix". Zudem würden für die Betreiber große Rechtsunsicherheiten geschaffen, sodass sich diese im Zweifel für Sperren entscheiden dürften: Nolte vermutet: "Wenn ich in Rente gehe, sind noch nicht alle Fragen beim EuGH geklärt."
Hoffnungen der Musikindustrie, nun mehr Geld von YouTube zu bekommen und so die vielfach ins Feld geführte Wertschöpfungslücke ("Value Gap") zu schließen, dämpfte Nolte. Die Labels verdienten schon jetzt "am meisten" über Vergütungsdeals, sodass die Erträge "für die Rechteinhaber kaum mehr gesteigert werden" könnten. Es sei Plattenfirmen auch bereits möglich, ihr gesamtes Repertoire auf YouTube "in Stunden" zu identifizieren, zu monetarisieren oder zu stoppen.
Alle großen Labels im Musikbereich stellten Werke selbst ein und könnten über das Filtersystem Content ID diese auch in Uploads von Nutzern feststellen, erläuterte Nolte. Die damit generierten Summen machten "über die Hälfte ihrer Einnahmen" aus. Generell gehe ein großer Anteil der Werbeeinkünfte von YouTube an Rechteinhaber wie Verwertungsgesellschaften und Labels. Solche Vereinbarungen gebe es in 140 Ländern, wobei die GEMA hierzulande von fairen und angemessenen Konditionen spreche.
Den entsprechenden Vertrag mit der Musikverwertungsgesellschaft sollten die beiden Parteien zunächst mal öffentlich machen, um die Geldflüsse transparent zu gestalten, forderte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. Selbst wenn das "Musikproblem" schon gelöst wäre, müsste YouTube "die anderen Repertoires" wie Fotos oder Kunstwerke angehen. Deren Vertreter hätten bislang "nicht mal einen Termin" mit dem Konzern bekommen.
Als "merkwürdiges Phänomen" titulierte Pfennig den "parteipolitischen Schwur" der CDU, in der EU für und in Deutschland gegen Kernelemente der Richtlinie zu stimmen. Die Christdemokraten wollen Upload-Filter bei der Umsetzung ins nationale Recht verhindern und im Gegenzug pauschale Lizenzen und Vergütungen einführen. Generell öffne die Richtlinie etwa auch im Urhebervertragsrecht mit den Bestimmungen etwa für Regisseure und Produzenten viele Gefäße mit dampfenden Flüssigkeiten, glaubt Pfennig. Er kenne in Punkto Umsetzung "keine präzisen Blaupausen, die man sofort anwenden könnte".
"Plattformsterben verhindern"
Till Kreutzer von der Denkfabrik iRights.Lab empfahl dem deutschen Gesetzgeber, alle Interessenvertreter an der Diskussion zu beteiligen. Eigentlich sei das Kind "schon in den Brunnen gefallen". Es mĂĽsse nun darum gehen, diesen wenigstens "weniger tief zu machen" und das "groĂźe Plattformsterben zu verhindern". Parallel seien alle Versprechungen, einen fairen Anteil von den Einnahmen von Verlagen oder Labels an Urheber abzugeben, ein "absolutes Lippenbekenntnis" geblieben.
"Die Reform hat ihre ursprünglichen Ziele verfehlt", kritisierte die EU-Abgeordnete Julia Reda. Eigentlich sei die Idee gewesen, das Urheberrecht einfacher zu gestalten und europäischen Unternehmen mehr Wachstum zu erlauben. Da die Entscheider in Brüssel aber "unglaublich sauer" seien auf Amazon, Facebook, Google & Co. sei die Initiative "fehlgeleitet" worden und ihre Befürworter hätten den Diskurs komplett verweigert. Ein wirklich harmonisiertes Urheberrecht, das fit fürs Internet sei, "ist in weite Ferne gerückt".
Die Interessenvertreter müssten schon 20 Tage nach der Publikation der Richtlinie im EU-Amtsblatt einen Dialog starten, "welche Standards bei der Umsetzung in bestimmten Branchen gelten", mahnte Thomas Ewert, Rechts- und Verwaltungsrat im Urheberrechtsreferat der EU-Kommission. Zugleich räumte er ein, dass es auf Upload-Filter hinauslaufe: Kaum ein Betreiber werde wohl "persönlich" dafür sorgen, von den Rechteinhabern gemeldete Werke nicht länger verfügbar zu machen, sondern auf einen "automatischen Abgleich" etwa mit Fingerprint oder Content-ID setzen. (anw)