EU-Urheberrechtsreform: Weg ist frei für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Der EU-Rat hat sich doch noch auf Basis eines heftig umstrittenen deutsch-französischen Kompromisses für ein Mandat für die Copyright-Reform ausgesprochen.
Die Verhandlungen über die umkämpfte Copyright-Reform zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Kommission können nun doch weitergehen. Die Mitgliedsstaaten haben der rumänischen Ratspräsidentschaft dafür am Freitagabend grünes Licht erteilt, nachdem sie sich vor zwei Wochen überraschend noch nicht auf eine gemeinsame Linie und ein entsprechendes Mandat hatten einigen können. Die Trilog-Gespräche über die geplante Richtlinie sollen nun schon nächste Woche wieder aufgenommen und womöglich auch abgeschlossen werden, da die Zeit vor den Europa-Wahlen sehr knapp wird.
Kompromiss mit Ausnahmen: Upload-Filter oder Haftung
Den Durchbruch für die Übereinkunft auf Ebene der Regierungsvertreter der EU-Staaten ermöglichte ein Anfang der Woche gefundener deutsch-französischer Kompromiss, der die Gemüter spaltet. Laut dem darin vorgesehenen Artikel 13 sollen Betreiber von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalte für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Alternativ müssten sie sich um Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben. Im Endeffekt entkämen sie dem Haftungsregime und den damit verknüpften Sanktionen also nur, indem sie die gefürchteten Upload-Filter einsetzen.
Der von der Ratsspitze nun vorgesehene Text enthält eine Ausnahmeklausel für Startups, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt. Wenn sie im Monat auf über fünf Millionen Besucher kommen, sollen auch diese aber zusätzlich zeigen, dass sie "bestmögliche Bemühungen" unternehmen, um weitere Uploads angezeigter Werken zu verhindern.
Kritik von unterschiedlichen Seiten
Nach Ansicht von Verbänden der Internetwirtschaft und Bürgerrechtsorganisationen sind diese Einschränkungen das Papier nicht wert, auf denen sie stehen. Die EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei spricht gar von der "extremsten Version" für Artikel 13, der zu einer automatisierten Zensur mit unabsehbaren Folgen für die Meinungsfreiheit führen werde. Sie appelliert an die Internetgemeinde, eine bereits von 4,6 Millionen Nutzern unterzeichnete Petition gegen Upload-Filter zu unterstützen und über Kampagnenseiten die Volksvertreter zu kontaktieren.
Die Medien- und die Musikindustrie sowie Produzentenvereinigungen befürchten dagegen, dass mit dem Deal zu viele Online-Portale aus der Verantwortung entlassen werden. Erstmals werde ein "sicherer Hafen" für digitale Plattformen unmittelbar in der Urheberrechtsrichtlinie zusammen mit "Pflichten der Rechteinhaber zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen" geschaffen, moniert etwa der Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann. Verwerter und Kreative würden so entgegen der ursprünglichen Intention der EU-Kommission nicht gestärkt.
Weitere Verschärfung gefordert
Der Berichterstatter des EU-Parlaments für das Dossier, Axel Voss (CDU), teilt genau diese Position der Rechteinhaber und hat den Ratskompromiss daher bereits als nicht akzeptabel bezeichnet. Er drängt also darauf, die Position der Mitgliedsstaaten rund um die Haftung einschlägiger Portale und Upload-Filter noch zu verschärfen. Auch bei dem in Artikel 11 skizzierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet wäre dem Christdemokraten eine Schutzfrist von zwei Jahren lieber als die einjährige, die der Rat befürwortet. Dass die Nutzerrechte in den gegebenenfalls letzten Trilog-Runden noch ausgebaut werden, ist so kaum zu erwarten.
Im Ministergremium stimmten Vertreter von 20 Ländern für die Verhandlungsposition des Rates, die dessen vorherige Stellungnahme vom Mai ergänzt. Italien, Finnland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Schweden und die Slowakei waren dagegen [Update] beziehungsweise enthielten sich [/Update]. Die hiesige schwarz-rote Koalition hat eigentlich vereinbart, Upload-Filter als unverhältnismäßiges Mittel im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße abzulehnen. Kritiker werfen der Bundesregierung daher nun einen Bruch des eigenen Vertrags vor.
Update 9.2.2019 14:03 Uhr: Angaben zur Abstimmung im letzten Absatz präzisiert. (tiw)