Gericht verpflichtet Facebook zu Deutsch-Kenntnissen
Facebook kann sich nicht darauf berufen, GerichtsbeschlĂĽsse in deutscher Sprache nicht zu verstehen, entschied das DĂĽsseldorfer Oberlandesgericht.
Facebook muss deutsche Schreiben verstehen können, entschied ein Gericht. Ein Düsseldorfer hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Diese untersagte dem Unternehmen, einen Text, den er eingestellt hatte, zu löschen und ihn mit einer Sperre zu bestrafen. Außerdem verlangte der Kläger eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro.
Die einstweilige VerfĂĽgung lieĂź er Facebooks Europazentrale in Irland zustellen. Doch das Unternehmen bestand auf eine englische Ăśbersetzung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht. Dies lieĂź das Oberlandesgericht nicht gelten.
Sprachkenntnisse
Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen ließen sich zudem gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen, merkte das OLG an. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig. Der Inhalt des Facebook-Posts des Klägers spielte dabei keine Rolle.
Ein von Facebook gelöschtes Hass-Posting landete diese Woche ebenfalls vor einem deutschen Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, die Löschung sei in diesem Fall vertretbar gewesen. In dem Beitrag hatte ein Nutzer Merkel attackiert und Flüchtlinge angefeindet. Das OLG München hatte 2018 auch schon einmal entschieden, dass die Meinungsfreiheit das Hausrecht von Facebook sticht. (emw)