Medienaufsicht: Mehr Befugnisse im Kampf gegen wahrheitswidrige Meinungsmache

Offline kann die Medienaufsicht Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht ahnden, online sehe es dagegen schlecht aus.

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Medienaufsicht: Mehr Befugnisse im Kampf gegen wahrheitswidrige Meinungsmache
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Von
  • dpa

Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz aller Landesmedienanstalten, fordert mehr Befugnisse für die Medienaufsicht im Kampf gegen Desinformationen im Internet. "Eine Regelungslücke, wonach Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nur offline von der Medienaufsicht geahndet werden können, liegt in der Tat vor", sagte Holsten dem Handelsblatt in einem am Freitag online veröffentlichten Bericht. Der Gesetzgeber habe sich zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags offenbar noch gar nicht vorstellen können, dass online überhaupt journalistisch gearbeitet werde. "Diese Regelungslücke muss dringend geschlossen werden."

Hintergrund der Forderung ist ein millionenfach geklicktes Video des Youtubers Rezo vor der Europawahl, in dem dieser die CDU scharf kritisiert und unter anderem dazu aufgerufen hatte, die Partei nicht zu wählen. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte nach der Wahl Regeln für "Meinungsmache" im Internet in Wahlkampfzeiten ins Gespräch gebracht und dafür Kritik geerntet.

Holsten gab allerdings zu bedenken, dass sich das Regulierungsthema nicht eins zu eins auf die Rezo-Debatte übertragen lasse. "Denn weder arbeitet jeder Youtuber journalistisch, noch ist das, was Frau Kramp-Karrenbauer als Meinungsmache bezeichnete, zwangsläufig ein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten", sagte Holsten. "Entscheidend ist vielmehr, ob jemand bewusst wahrheitswidrige Meinungsmache betreibt – oder im Auftrag von jemandem tätig ist." (olb)