Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Viel weniger Beschwerden als erwartet
Ăśber den Umgang der sozialen Netzwerke mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschweren sich deutlich weniger Nutzer als vorher angenommen. Beim Bundesamt fĂĽr Justiz geht so gut wie keine Kritik ein.
Zwei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Hassrede im Netz haben sich weit weniger Menschen wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Beim Bonner Bundesamt für Justiz seien deswegen erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der Spiegel am Samstag. "Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose", zitierte das Nachrichtenmagazin einen Behördensprecher. Ursprünglich sei die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.
Keine Klagen mehr ĂĽber "Overblocking"
Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf Internetplattformen wie Facebook oder Instagram zuständig. Das NetzDG schreibt vor, dass Online-Plattformen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker meinen, dass das Gesetz die Betreiber der sozialen Netzwerke dazu verleitet, aus Angst vor dem Bußgeld grenzwertige Inhalte besonders leichtfertig zu sperren. Das könne zu Zensur führen. Aber auch zu diesen "Overblocking" habe es nur anfangs Kritik gegeben, weitere Berichte dazu seien ausgeblieben. Das werde als Indiz dafür gedeutet, dass dieses Problem geringer sei, als angenommen. (mho)