Online-Marktplätze: EU-Abgeordnete für transparentere Suchergebnisse

Online-Händler und Vergleichsportale müssen ihre Bewertungsverfahren für Suche und Produktdarstellungen verständlicher machen, haben Parlamentarier beschlossen.

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Online-Marktplätze: EU-Abgeordnete für transparentere Suchergebnisse und Rezensionen

(Bild: dpa / Laurin Schmid)

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Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay, Airbnb, Idealo, Skyscanner oder Swoodoo sollen transparenter werden. Sie müssen künftig Nutzer in der EU über die Parameter informieren, die darüber entscheiden, an welcher Position Verkaufsgegenstände in einer Ergebnisliste bei Suchanfragen angezeigt werden. Dafür eingesetzte Algorithmen brauchen sie aber nicht zu veröffentlichen.

Die Firmen sollen auch erläutern, ob sie Echtheit von Produktbewertungen überprüfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments am Dienstag mit großer Mehrheit angenommen hat. Das Plenum des Parlaments muss ihn noch bestätigen, was aber als weitgehend sicher gilt.

Verbraucher sollen auch erfahren können, wer ein Produkt oder eine Dienstleistung tatsächlich anbietet. Als unlautere Geschäftspraktiken brandmarken die Abgeordneten zudem eine Behauptung eines Händlers, dass eine Rezension echt sei, wenn es dafür keine verlässlichen Anhaltspunkte gibt.

Als Irreführung soll gelten, wenn bezahlte Produktplatzierungen in Suchtreffern ohne entsprechenden Hinweis angezeigt werden. Es dürfen zudem keine Produkte mehr verkauft werden, die "durch ihr Aussehen oder ihre Beschreibung den Eindruck erwecken", mit einem anderen, in einem weiteren Mitgliedsstaat verkauften Produkt identisch zu sein. Mogelverpackungen sollen so der Vergangenheit angehören.

Die Sanktionen will der Ausschuss verschärfen. So soll bei grenzüberschreitenden Verstößen, bei denen ein Verbraucherschaden in mindestens drei EU-Staaten oder zwei anderen Ländern als dem des Gewerbetreibenden erfolgt, der Höchstbetrag der Geldbußen auf 10 Millionen Euro oder mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes des Händlers im vorangegangenen Geschäftsjahr steigen. Diese Regel orientiert sich in etwa an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Strafen sollen direkt dazu verwendet werden, um Abhilfe für Betroffene zu schaffen, und nicht einfach in die Staatskasse fließen.

Die Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag im Rahmen eines umfassenderen Verbraucherschutzpakets auch Firmen von "unnötigen Bürden" befreien. So sollten etwa Verpflichtungen aus dem Rückgaberecht gelockert werden. Verbraucher hätten Produkte beispielsweise nicht mehr zurücksenden dürfen, wenn sie diese bereits benutzt haben und nicht nur ausprobiert.

Die Volksvertreter haben dagegen das allgemeine Widerrufsrecht wieder in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Das ist eine 14-tägige Frist, innerhalb der online gekaufte Waren zurückgegeben werden können. Sie haben sich zudem für eine App ausgesprochen, über die Verbraucher ihre Rechte überall nachvollziehen können sollen. Über weitere Teile des vorgesehenen "New Deal" wie eine Option für Sammelklagen beraten die Abgeordneten noch. (anw)