Open Government: Regierung sieht sich auf gutem Weg, will Lobby-Papiere veröffentlichen

Das Bundeskabinett hat Regeln fĂĽr mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren und einen Bericht zur Open Government Partnership beschlossen.

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Open Government: Regierung sieht sich auf gutem Weg, will Lobby-Papiere veröffentlichen

(Bild: Pixabay/Montage: heise online)

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Die Bundesregierung macht nach eigenen Angaben gute Fortschritte bei ihrem Ziel, die gesamte öffentliche Verwaltung offener und transparenter zu gestalten. Die Umsetzung des "nationalen Aktionsplans" seien "auf gutem Wege", schreibt das Kabinett in einem Ende vergangener Woche verabschiedeten Zwischenbericht. 25 von 68 Meilensteinen seien erreicht, weitere 31 befänden sich "im Zeitplan". Nur elf Vorhaben verzögerten sich. Es gebe aber keine Gefahr, dass sie bis zur Ende der Laufzeit 2019 "gänzlich nicht umgesetzt" würden.

2016 hatte das damals federführende Bundesinnenministerium bekanntgegeben, dass sich Deutschland der internationalen Open Government Partnership (OGP) anschließe. Im vorigen Jahr stellte die Regierung erste Grundsteine im Rahmen der Teilnahme an der Allianz auf. Sie verpflichtete sich damit etwa, ein "verlässliches Ökosystem" für offene Daten in den Behörden zu schaffen oder den "freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen" (Open Access) zum Standard zu machen.

Fast alle der 15 Initiativen befänden sich im grünen Bereich, signalisiert das Kabinett nun mit dem vorläufigen Umsetzungsbericht. Rückstand gibt es demnach aber etwa noch bei den Rahmenbedingungen für den OGP-Beitritt oder der Verankerung des Open-Data-Grundsatzes in der Verwaltungspraxis. Zuvor hatte das Kabinett bereits einräumen müssen, dass es mit der vorgesehenen Reform des halbgaren Open-Data-Gesetzes in dieser Legislaturperiode nichts mehr werde, die angekündigte Open-Access-Strategie auf sich warten lasse und sich die Behörden mit offenen Daten noch schwertäten.

Manche Verzögerungen seien teils auf die langwierige Regierungsbildung, Haushaltssperren oder "Zuständigkeitswechsel" zurückzuführen, schreibt die Regierung jetzt. Das seien Änderungen, "die im Regierungshandeln nicht ungewöhnlich sind". Die Implementierung der Verpflichtungen schreite ansonsten aber "gut voran", obgleich deren Anspruch und Ziele sehr unterschiedlich seien. Insgesamt sei es bei dem ersten Aktionsplan darum gegangen, Format und Prozess der OGP einzuführen, innerhalb der Verwaltung bekannt zu machen sowie "Brücken in diverse Politikfelder zu bauen." Vertreter der Zivilgesellschaft sehen bei Open Government hierzulande insgesamt noch "Optimierungsspielraum".

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, hat das Kabinett parallel eine Vereinbarung befürwortet, um die Transparenz im Gesetzgebungsverfahren zu erhöhen. Gesetz- und Verordnungsentwürfe sollen demnach bereits in einem frühen Stadium veröffentlicht werden. Schicken einzelne Ressorts Referentenentwürfe an Verbände, sind sie fortan gehalten, sie parallel publik zu machen. Erstmals sollen im Anschluss zudem die eingegangenen Lobby-Stellungnahmen etwa aus der Wirtschaft veröffentlicht werden, wobei personenbezogene Daten zu schwärzen sind.

Die Publikationen sollen zunächst auf den Webseiten der jeweiligen Ministerien erfolgen, später ist dafür ein "zentraler Internetauftritt der Bundesregierung" geplant, auf dem die Entwürfe und Lobby-Eingaben verlinkt werden. Noch sind die neuen Vorgaben aber offenbar gewöhnungsbedürftig: Selbst das federführende Kanzleramt hat es bislang nicht geschafft, die einschlägigen Beschlüsse zusammen mit der entsprechenden Ankündigung ins Netz zu stellen.

Ferner will die Regierung die hartnäckige E-Government-Misere angehen. Sie hat dazu einen Plan gebilligt, mit dem das Onlinezugangsgesetz (OZG) effektiver umgesetzt werden soll. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 alle ihre Verwaltungsleistungen digital über ein gemeinsames Portal anzubieten. Sämtliche Services der Behörden sollen damit "leichter zugänglich, bedarfsgerecht und nutzerfreundlich gestaltet sein". Das betrifft gut 575 Leistungen aus den verschiedensten Lebens- und Unternehmenslagen. Als Themenfelder hat das Kabinett etwa "Familie & Kind" oder "Unternehmensführung & -entwicklung" ausgemacht. (vbr)