Rechnungshof sieht viele Mängel im Verfahren um Pkw-Maut

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Pkw-Maut hört erste Zeugen: Vertreter des Bundesrechnungshofs.

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Rechnungshof sieht viele Mängel bei Pkw-Maut

(Bild: dpa)

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Im Untersuchungsausschuss zur geplatzten Pkw-Maut haben Vertreter des Bundesrechnungshofs dem Verkehrsministerium mangelnde Risikobewertung und Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vorgeworfen. Romy Moebus, Abteilungsleiterin im Bundesrechnungshof sagte, das Ministerium hätte im Vergabeverfahren auf Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung achten müssen. Trotz der Risiken habe das Ministerium dann entschieden, die Pkw-Maut durchzuziehen, damit Einnahmen generiert werden könnten. Es hätte aber das EuGH-Urteil abgewartet werden müssen, um Klarheit zu haben.

"Über das endgültige Angebot hätte nicht mehr verhandelt werden dürfen", sagte Werner Pelzer, Ministerialrat im Bundesrechnungshof. Er bezog er sich darauf, dass das Verkehrsministerium nach Abgabe des endgültigen Angebots durch die Bietergemeinschaft aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim weitere Gespräche mit den Bietern geführt und sie zur Abgabe eines zweiten finalen Angebots aufgefordert hatte.

"Das ist vergaberechtlich nicht zulässig", sagte auch Moebus, Leiterin der für Verkehr und Infrastruktur zuständigen Abteilung V des Bundesrechnungshofs. In den Nachverhandlungen seien die Mindestanforderungen geändert worden. Deshalb hätte das Ministerium das Verfahren zurücksetzen und den zuvor ausgestiegenen Bietern die Möglichkeit geben müssen, sich wieder am Verfahren zu beteiligen. Zwar gebe es die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen nachzuverhandeln. "Das Ministerium hat aber keine schwerwiegenden Gründe vorgebracht", sagte Moebus.

Das Verkehrsministerium wies die Kritik des Rechnungshofs erneut als unberechtigt zurück. Die Mautverträge entsprächen dem Haushalts- und Vergaberecht. Zudem wies das Ministerium darauf hin, "umfassend und vollumfänglich" mit dem Bundesrechnungshof zu kooperieren.

Ministerialdirektor Reinhard Klingen vom Bundesverkehrsministerium sagte, es seien "Aufklärungsgespräche und Verhandlungen" mit den verbliebenen Bietern geführt worden, die im rechtlichen Sinne keine Nachverhandlungen gewesen seien. Im späteren Verlauf der Vernehmung modifizierte er diese Aussage: Konfrontiert mit Paragraf 17 der Vergabeverordnung, wonach Verhandlungen über endgültige Angebote unzulässig sind, sprach er nur noch von "Aufklärungsgesprächen" zwischen Ministerium und Konsortium.

Allerdings machte Klingen darauf aufmerksam, dass er die Zentralabteilung erst seit Ende Juli 2019 leitet. Mehrmals erklärte er deshalb im Laufe der Vernehmung: "Ich habe zu dieser Frage keine persönliche Wahrnehmung."