Roaming: VerbraucherschĂĽtzer wollen gegen O2 klagen
Neue Roaming-Regeln, neuer Ă„rger: Weil O2 nicht alle Kunden automatisch auf die neuen EU-Tarife umstellt, will der vzbv den Netzbetreiber nun vor Gericht dazu zwingen. Es gibt aber Argumente gegen einen Automatismus.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will den Mobilfunkanbieter O2 gerichtlich zwingen, alle Kunden automatisch auf die neuen EU-Roaming-Regeln umzustellen. Seit Mitte Juni gilt die neue Roaming-Regulierung, derzufolge Mobilfunkkunden im EU-Ausland ohne Aufschläge und zu den gleichen Konditionen wie zuhause telefonieren können.
Erst abgemahnt
Weil O2 jenen Kunden, die bisher nicht im regulierten EU-Tarif waren und stattdessen eine andere Roaming-Option gewählt hatten, nicht automatisch umstellt, hat der vzbv den Netzbetreiber Anfang Juli abgemahnt. Nachdem die Abmahnung folgenlos geblieben ist, "wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten", kündigt vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel an.
Der vzbv ist in seiner Abmahnung gezielt gegen eine Formulierung auf der Website von O2 vorgegangen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführend ist. Dabei geht es um das Verfahren, dass einige O2-Kunden aktiv mit einer gesendeten SMS in den neuen EU-Tarif wechseln müssen. Alle Kunden könnten deshalb annehmen, dass die neuen Regeln nicht für sie gelten, wenn sie nicht aktiv werden. Im Kern geht es dem vzbv darum, dass O2 nicht alle seine Kunden automatisch auf den neuen EU-Tarif umstellt.
Automatisch oder nicht?
Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die neuen EU-Regeln den Netzbetreibern vorschreiben, sämtliche Kunden von sich aus umzustellen. "EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten", erklärt Dünkel. "Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt." O2 hält dem entgegen, dass Bestandskunden, die bisher einen EU-regulierten Tarif genutzt haben, auch "automatisch" auf die neuen EU-Konditionen umgestellt wurden. Auch alle Neukunden erhalten automatisch den EU-Tarif.
Der Netzbetreiber argumentiert allerdings, dass Kunden, die vor der Einführung der neuen Regeln einen anderen Roaming-Tarif als den EU-Tarif gewählt haben, selbst über die Umstellung entscheiden sollen. "Jeder Kunde, der bislang individuelle Roaming-Lösungen und keinen EU-regulierten Tarif genutzt hat, soll entscheiden können, ob ein Wechsel für ihn vorteilhaft ist", erklärt ein O2-Sprecher. Dieser Wechsel ist jederzeit möglich und das nicht nur per SMS, sondern auch in der App oder im Kundenkonto auf der Website. O2-Kunden sollten deshalb vor einem Urlaub nachsehen, welche Roaming-Option aktiv ist.
Gericht soll entscheiden
O2 ist überzeugt, dass es "den regulatorischen Vorgaben in Deutschland entspricht". Tatsächlich heißt es dazu in einem FAQ der Bundesnetzagentur, die automatische Umstellung sei "abhängig davon, ob Sie sich für einen alternativen Tarif entschieden haben oder einen regulierten Tarif nutzen". Während das die Argumentation des Netzbetreibers zu stützen scheint, heißt es in einem vergleichbaren Dokument der EU-Kommission: "Alle bestehenden oder neuen Verträge mit Roamingdiensten werden automatisch 'Roam like at Home'-Verträge."
Darüber wird nun ein Gericht zu entscheiden haben. Die Richter werden dabei auch zu berücksichtigen haben, dass eine automatische Umstellung im Einzelfall auch Nachteile für den Kunden bedeuten kann. Wer zum Beispiel einen alten Smartphone-Tarif (O2 Blue) mit weniger als 1 GByte Datenvolumen und dazu die Gratis-Roaming-Option mit 1 GByte hat, fährt mit "Roam like at Home" schlechter – zumal er im EU-Tarif dann auch noch die Schweiz verliert. Das wollen allerdings auch die Verbraucherschützer nicht.
Nicht das erste Mal
O2 geht mit seiner Interpretation der Regel mal wieder einen Sonderweg. Die beiden anderen Netzbetreiber Telekom und Vodafone haben ihre Bestandskunden automatisch auf den neuen EU-Tarif umgestellt. Es ist auch nicht das erste Mal, dass O2 wegen seine Roaming-Umsetzung mit Verbraucherschützern oder der Regulierung in Konflikt gerät. Eine etwas eigenwillige Regelauslegung des Netzbetreibers hinsichtlich der bis diesen Sommer noch möglichen Aufschläge hatte die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen. O2 hatte seine Gebühren schließlich senken müssen.
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(vbr)