Seehofers Geheimdienstgesetz: Die Abrissbirne fĂĽr die Grundrechte
Der Plan von Innenminister Seehofer, die Geheimdienste etwa mit Staatstrojanern aufzurĂĽsten, atmet Orwellschen Geist, analysiert Stefan Krempl.
Der Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" aus dem von Horst Seehofer geführten Bundesinnenministerium hätte das Licht der Welt nie erblicken dürfen. Es handelt sich um ein monströses Vorhaben unter dem Deckmantel, doch "nur" überbordende Überwachungspraktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) zu legalisieren. Und wenn die auf fragwürdige Weise gewonnenen Daten schon mal da sind, kann man sie nach Logik der Verfasser auch gleich mit schier allen austauschen, die angeblich irgendwie etwas mit "Sicherheit" zu tun haben.
Dabei stapelt die Mannschaft des CSU-Politikers unverhohlen einen Angriff aufs Grundgesetz auf den anderen und rüttelt so an den Fundamenten der liberalen Demokratie und des Rechtsstaats. In einem Haus, zu dessen Aufgabenbereich nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch der Schutz der Verfassung gehört, hätte dies eigentlich dem ein oder anderen Juristen auffallen müssen.
Die vergiftete Maximalwunschliste
Doch keiner der zahlreichen Rechtsexperten des Ministeriums hat die Notbremse gezogen und verhindert, dass das gefährliche Papier an die anderen Ressorts geht, um einen Beschluss durch die Bundesregierung vorzubereiten. Dahinter kann Nachlässigkeit stecken oder das Kalkül, eine bislang im Verborgenen gehegte, vergiftete Maximalwunschliste aus der Schublade zu ziehen und es einfach mal zu probieren. Irgendwas wird bei der SPD schon mit den üblichen Bauchschmerzen durchgehen, selbst wenn der Koalitionspartner einen Großteil der ins Spiel gebrachten Vorschriften erst mal ablehnt.
Insgesamt atmet der Entwurf einen unguten Geist, der nicht nur an Orwell erinnert. Eigentlich ist das Dossier der Kritik kaum wert, so grobschlächtig ist es gestrickt. Einige der geworfenen Hämmer rufen aber doch nach einer Einzelkritik.
Da hilft nur noch Trojaner-Einsatz
Da ist etwa der Vorstoß, dass der BND künftig unter anderem deutsche Staatsbürger und juristische Personen auch im Inland trojanisieren dürfen soll. Und zwar nicht "nur" für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um WhatsApp, Skype & Co. abzuhören. Sondern auch zur noch weiter gehenden heimlichen Online-Durchsuchung etwa von Smartphones oder größeren Computern, auf denen längst das digitale Abbild ihrer Nutzer fein säuberlich verzeichnet ist.
Der Einsatz von Bundes- oder Staatstrojanern stellt generell einen sehr tiefen Eingriff in die Grundrechte und insbesondere in Artikel 10 Grundgesetz und das darin verbriefte Fernmeldegeheimnis dar. Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Maßnahme im Kampf gegen den "internationalen Terrorismus" nur unter hohen Hürden und bei einer konkreten Gefahr von sehr schweren Straftaten beim Bundeskriminalamt (BKA) zugelassen und zugleich ein Recht auf die Vertraulichkeit und die Integrität von IT-Systemen aufgestellt.
Der Staat als Hacker
Eigentlich müsste der Staat – und am besten federführend das Innenministerium – nach vielen Jahren endlich den damit verknüpften Auftrag annehmen und mit Leben erfüllen, die IT-Sicherheit der Bürger umfassend zu gewährleisten. Stattdessen hat die große Koalition bereits während der vergangenen Legislaturperiode der Polizei allgemein die Lizenz erteilt, zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr etwa Handys oder Laptops zu hacken. Die Länder sind eifrig dabei, entsprechende Befugnisse zusätzlich in ihren eigenen Polizeigesetzen zu verankern.
Dagegen laufen mehrere Verfassungsbeschwerden. Unterstützer der Eingaben an Karlsruhe halten die breiten Kompetenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen für den "schwersten Eingriff in der Privatsphäre", der "dramatischer" sei "als der große Lauschangriff" zur Wohnraumüberwachung. Da die Behörden dafür Schwachstellen "horten" müssten, sei letztlich die IT-Sicherheit von Millionen Nutzern weltweit bedroht.