Studie: Facebook-Nutzer willigen selten informiert in AGB ein

Facebook-Nutzer willigen meistens nicht informiert in die Nutzungsbedingung des sozialen Netzwerks ein, ergibt eine empirische Studie der Universität Wien, für die 1019 Personen befragt wurden. Datenschützer sehen sich dadurch in ihrem Kurs bestätigt.

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Studie: Facebook-Nutzer willigen selten informiert in AGB ein

(Bild: dpa / Stephan Jansen)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Facebook-Nutzer wissen in wenigen Fällen, welchen Nutzungsbedingungen sie konkret zugestimmt haben. Das ergibt eine Umfrage unter 1019 aktiven Nutzern in Österreich, die heise online vorliegt. Für Datenschützer stellt die Studie der Uni Wien eine zentrale Legitimationsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Frage: die Idee der "informierten Einwilligung".

Den Befragten wurden besonders markante Klauseln aus den Nutzungsbedingungen vorgelegt. Das Ergebnis: "99 Prozent der Befragten wissen nicht darüber Bescheid, dass sie in alle vorgelegten Klauseln eingewilligt haben", sagt Robert Rothmann, Autor der Studie. 3 Prozent würden in alle vorgelegten Klauseln einwilligen, wenn sie die Wahl hätten.

Die umfangreichen AGB von Social-Media-Diensten zur Kenntnis zu nehmen sei "ökonomisch irrational", sie zu verstehen für juristische Laien praktisch unmöglich, meint Rothmann. Die Einwilligung sei damit eine "dogmatische Fiktion", welche die Unternehmen schütze, aber die Verbraucher datenschutzrechtlich übervorteile.

Die Nutzer wurden für die Studie jeweils gefragt, ob sie wissen, dass sie bestimmten Klauseln eingewilligt haben. Nur 37 Prozent der Befragten waren sich dessen bewusst, dass ihre Daten "gesammelt" und "verwendet" werden können. Weitere 43 Prozent geben an, dies nicht zu wissen; 20 Prozent waren der Meinung, dies nicht getan zu haben.

Die User sind über die Klauseln insgesamt wenig informiert. Bei den Themen "Werbeanzeigen", "Löschen" und "Privacy Shield" wissen weniger als 10 Prozent Bescheid. Auch bei der "Big-Data"-Klausel sowie der "Strafverfolgung" ist rund 90 Prozent der Befragten nicht klar, dass sie eingewilligt haben. 50 Prozent kannten die "Klarnamenpflicht". Insgesamt wusste ein Prozent aller Befragten über alle Klauseln Bescheid.

Auch wurden die Nutzer danach gefragt, ob sie einwilligen würden, wenn sie die Wahl hätten. Hier lehnten die Nutzer durchschnittlich 75 Prozent der Klauseln ab. Mit 88 Prozent wurde die "Privacy-Shield"-Bestimmung am stärksten abgelehnt, mit der sich Facebook das Recht dazu einholt, die personenbezogenen Daten der Nutzer in die USA zu übertragen und dort zu verarbeiten. Lediglich 3 Prozent der Befragten würden in alle vorgelegten Klauseln einwilligen.

Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer sieht in der Studie bestätigt, dass die Einwilligungen zu Facebooks Datenverarbeitungen unwirksam sind: "Jetzt haben wir nicht nur eine weitere Gerichtsentscheidung, die unsere Auffassung bestätigt, sondern den empirischen Beweis dafür." Vor wenigen Tagen wurde ein Urteil des Landgerichts Berlins bekannt, in dem bemängelt wurde, dass informierte Einwilligungen für die kommerzielle Verwendung von Name und Profilbild sowie für die Datenübermittlung in die USA fehlen.

Christian Fuchs, Direktor des Communication and Media Research Institute der Universität Westminster, sieht in der Studie bestätigt, dass Facebook-Nutzer sich nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten für kommerzielle Zwecke informiert fühlen und personalisierter Werbung sehr kritisch gegenüberstehen. Die Nutzer hätten zum Schein zugestimmt, sie hätten keine Mitsprache, seien nicht adäquat informiert und hätten nicht ausreichend Auswahl.

Mögliche Lösungsansätze werden derzeit auch mit den "Privacy Nutrition Labels" diskutiert. Technische Ansätze gibt es auch von der "Platform for Privacy Preferences Project" (P3P). Darin sieht Studien-Autor Rothmann jedoch eher "kosmetische" Lösungen, da sich an den Marktverhältnissen mit Hilfe grafischer Darstellung der AGB nichts ändern werde. Eine stärkere Regulierung könne andererseits zum Problem werden, wenn etwa über behördliche Vorabkontrollen von Geschäftsmodellen zu restriktiv eingegriffen werde. Für Fuchs ist daher eine Konsequenz aus den Studien-Ergebnissen, dass "wir Alternativen zu kapitalistischen sozialen Medien brauchen, nämlich öffentlich-rechtliche und gemeingutbasierte soziale Medien". (anw)