Technik für den Urlaub: Welche Elektronik in den Koffer und durch den Zoll kommt

Wer Kamera, E-Reader und anderes mit in den Urlaub nehmen will, muss einiges beachten. Andernfalls drohen Probleme mit Fluglinien, Versicherungen und Zoll.

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Technik im Koffer

(Bild: Stock-Asso / shutterstock.com)

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Inhaltsverzeichnis

Der Urlaub naht! Das Reiseziel ist längst gebucht, aber auch die Technik will richtig vorbereitet sein. Was ist bei Auslandstarifen zu beachten? Welche Apps sind die besten Reiseführer oder Wander-Navis? Reicht für Fotos wirklich das Handy oder solls doch noch eine Kompaktkamera sein? Diese und weitere Fragen klärt unser Schwerpunkt Technik für den Urlaub.

Die neue DSLR soll die schönsten Urlaubsmomente festhalten, der E-Reader am Strand erst gar keine Langeweile aufkommen lassen und das Notebook die tägliche Ausflugsplanung erleichtern. Auf Reisen ist Technik ein permanenter Begleiter, und sei es nur eine Powerbank zum Laden des Smartphones im Flugzeug oder Zug. Ein wenig Planung im Vorfeld kann dabei viel Ärger – und hohe Ausgaben – vermeiden.

Denn ob das Notebook in der Kabine oder im Frachtraum mitfliegt, kann im Zweifelsfall einen teuren Unterschied ausmachen. Dem Zoll bei der Rückkehr aus dem Schweizurlaub zu erklären, dass das neu wirkende Smartphone schon bei der Ausreise mit im Gepäck war, dürfte für Stress sorgen. Alle Vorgaben einzuhalten, fällt dabei nicht leicht: Allgemeingültige Regeln, die unabhängig vom Verkehrsmittel und Reiseland gültig sind, gibt es nicht.

Schwerpunkt: Technik für den Urlaub

Der Urlaub naht! Das Reiseziel ist längst gebucht, aber auch die Technik will richtig vorbereitet sein. Was ist bei Auslandstarifen zu beachten? Welche Apps sind die besten Reiseführer oder Wander-Navis? Reicht für Fotos wirklich das Handy oder solls doch noch eine Kompaktkamera sein? Diese und weitere Fragen klärt unser Schwerpunkt.


Wer in den Urlaub fliegt und mehr Elektronik als Mobiltelefon und Kompaktkamera mitnimmt, steht beim Packen vor der Frage, welches Gerät wo untergebracht wird. Dass die Antwort nicht trivial ist, zeigen lange Listen auf den Webseiten der Airlines. Noch komplizierter ist es, wenn die Strecke zwischen Abflug- und Zielort nicht mit einer, sondern mit zwei oder noch mehr unterschiedlichen Gesellschaften zurückgelegt wird.

Wie Technik transportiert werden muss und in welchem Fall sie versichert ist, hängt vom Transportmittel und der Art des Gegenstands ab. Das blinde Verpacken im Koffer ist deshalb die schlechteste Wahl.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

Denn obwohl der internationale Branchenverband IATA (International Air Transport Association) für Standards in vielen Bereichen der Fliegerei gesorgt hat, können die Mitglieder in anderen auf eigene Richtlinien zurückgreifen. In der Regel orientieren sich diese jedoch zumindest grob an den IATA-Empfehlungen.

Das gilt auch für den Umgang mit Akkus und Batterien, die wir im Folgenden der Einfachheit als Akkus bezeichnen, egal ob einzeln oder in Geräten wie Smartphones und Kameras steckend. Als Faustregel gilt: Liegt die Nennenergie der unbeschädigten Akkus bei maximal 100 Wh oder übersteigt der Lithiumgehalt 2 Gramm nicht, ist der Transport im Handgepäck erlaubt. Wie wichtig derartige Grenzwerte sind, hat nicht zuletzt die Akkuproblematik des Samsung Galaxy Note 7 gezeigt: Schon dessen vergleichsweise kleiner Akku sorgte für Zwischenfälle wie Rauchentwicklung und Entflammung in Flugzeugen.

Ein Blick in die Gepäckbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sollte aber auch dann erfolgen, wenn der Akku sehr viel kleiner ist. So erlaubt British Airways eine nicht näher genannte Anzahl, wenn diese in einem Gerät – Smartphone, Notebook, Kamera und anderes – stecken. Ersatzakkus sind hingegen nur vier pro Person erlaubt.

Bei Aufgabegepäck spielt die Anzahl der Geräte ebenfalls keine Rolle, Ersatzakkus sind jedoch nicht erlaubt. Bei einer Nennenergie zwischen 100 und 160 Wh oder einem Lithiumgehalt zwischen 2 und 8 Gramm ist die Anzahl der Geräte mit einem solchen Akku auf zwei pro Person begrenzt. Wird das Gepäckstück mit in die Kabine genommen, sind zusätzlich zwei Ersatzakkus erlaubt. Allerdings verlangt British Airways bei derartig großen Akkus eine vorherige Beantragung.

Bei der Lufthansa weichen die Vorgaben, obwohl es sich ebenfalls um eine europäische Fluggesellschaft handelt, bereits ein wenig ab. Im Handgepäck ist eine beliebige Anzahl an Geräten mit Akkus pauschal erlaubt, sofern die Nennenergie 100 Wh nicht übersteigt und der Lithiumgehalt maximal 2 Gramm beträgt; Ersatzbatterien sind nur „in Mengen für den persönlichen Gebrauch“ zulässig. Zwischen 100 und 160 Wh und bis zu 8 Gramm ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann nach Angaben des Unternehmens aber einfach mündlich beim Check-In am Flughafen eingeholt werden. Das gilt auch für entsprechend große Ersatzakkus, von denen jedoch nur maximal zwei pro Person und auch nur im Handgepäck erlaubt sind.

Powerbanks werden von Fluggesellschaften als Ersatzakku eingestuft und dürfen entsprechend nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

Dass es auch deutlich abweichende Regelungen gibt, zeigt American Airlines. Hier ist die Mitnahme von Akkus und Geräten mit Akku grundsätzlich nur im Handgepäck erlaubt. Handelt es sich um Geräte für den persönlichen Gebrauch, ist eine beliebige Anzahl an Geräten erlaubt, solange der Lithiumgehalt 2 Gramm und die Nennenergie 100 Wh nicht übersteigen. Liegt letztere zwischen 100 und 160 Wh, ist eine Mitnahmegenehmigung erforderlich – die aber nur für zwei Geräte gültig ist. Sind die Geräte nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt, dürfen grundsätzlich nur zwei Exemplare sowie zwei Ersatzakkus mitgeführt werden.

Bei Flügen in die USA empfiehlt sich zudem ein Blick auf die Übersicht des US-Transportministeriums, die auch auf unterschiedliche Akkutypen eingeht.

Powerbanks und smarte Koffer mit ebensolchen werden grundsätzlich als Ersatzakku eingestuft und sind entsprechend zu handhaben. Sind Powerbank und Koffer nicht voneinander zu trennen, sind sie von der Mitnahmen ausgeschlossen. Koffer mit digitalen Gepäckanhängern, auch als E-Tag bezeichnet, sind von den Akkurichtlinien ausgenommen.

Das Problem dieser Grenzwerte: Wer weiß schon, wie viel Lithium in einem Akku steckt. Und gerade auf Powerbanks wird in der Regel die Ladekapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben, nicht die Leistung. Im Zweifel muss man die Angaben auf dem Akku umrechnen, um auf die Wattstunden zu kommen: Die durch 1000 geteilten Milliamperestunden mit der angegeben Spannung in Volt (V) multiplizieren.

Muss die Technik, die mit in den Urlaub kommen soll, aufgrund der Akkurichtlinien oder schlicht aus Gründen des Platzes auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden, sollten Reisende sich im Vorfeld über die finanzielle Absicherung im Klaren sein. Im Falle eines Verlusts ist beispielsweise gemäß dem Montrealer Abkommen nur das aufgegebene Gepäck versichert, allerdings nur bis zu einem Wert von 1131 SZR (Sonderziehungsrecht, eine künstliche Währung des Internationalen Währungsfonds, entspricht Stand Juni 2019 etwa 1400 Euro).

Bei einigen Fluggesellschaften lässt sich die Versicherungssumme gegen Gebühr aufstocken, alternativ lassen sich bei vielen Versicherungsgesellschaften spezielle Reisegepäckpolicen abschließen. Diese decken oftmals aber keine teure Technik, Schmuck und ähnliche Wertgegenstände ab – gleiches gilt auch für die Regelung gemäß dem Montrealer Abkommen.

Kommt Handgepäck abhanden, haftet in nahezu allen Fällen der Reisende selbst. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder klarem Verschulden der Fluggesellschaft kommt diese für den Schaden auf. Eine Höchstgrenze gibt es dann nicht.

Findet der Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff statt, kommen Reisende in aller Regel nicht um eine Reisegepäckversicherung herum – selbst einen rudimentären Schutz bieten die meisten Reedereien nicht. Allerdings enthalten einige Hausratversicherungen eine Außenversicherung, die in einem solchen Fall für den Schaden aufkommt. Ähnlich sieht es bei der Reise mit dem Zug aus.

Mit dem Zoll kommen vor allem die Urlauber in Kontakt, die per Flugzeug oder Schiff verreisen. Nicht selten stellt sich dann nach der Landung und der Inempfangnahme des Gepäcks die Frage, ob man den roten oder den grünen Ausgang nutzen soll. Für die richtige Antwort ist zunächst entscheidend, ob man aus einem EU-Mitgliedsstaat zurückreist oder nicht.

Ist ersteres der Fall, gibt es nur wenige Dinge zu beachten. Denn im Zuge des Rechts auf Freizügigkeit und des Binnenmarktes müssen bei der Einreise nur wenige Produkte verzollt werden, beispielsweise Genussmittel. Dazu gehören unter anderem Alkohol-, Tabak- und Kaffeewaren. Für diese gibt es jeweils eigene Richtmengen, die der Zoll als die Menge definiert, die einen persönlichen Bedarf plausibel erscheinen lassen. Für technische Mitbringsel, beispielsweise ein Notebook aus Großbritannien gibt es eine derartige Regelung nicht, solange es sich um eine Anschaffung für private Zwecke handelt.

Erfolgt die Rückkehr hingegen aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat, gelten andere Wertgrenzen respektive Mengen. Technische Geräte fallen dabei in die Kategorie "andere Waren“. Für Flug- und Seereisende beträgt die entsprechende Wertgrenze pro Person 430 Euro, für Personen unter 15 Jahren 175 Euro. Dabei gilt es zu beachten, dass die Wertgrenzen nicht kumulativ sind: Ein Pärchen darf zwar insgesamt Waren mit einem Wert von bis zu 860 Euro einführen, eine Verteilung von 500 Euro bei Person A und 360 Euro bei Person B ist aber nicht zulässig; Person A müsste in einem solchen Fall den roten Ausgang wählen und den Wert über 430 Euro verzollen.

Auch diesbezüglich gibt es eine wichtige Einschränkung. Wird ein Smartphone im Wert von umgerechnet 500 Euro eingeführt, ist die entsprechende Abgabe nicht nur für 70 Euro, sondern für den gesamten Wert fällig. Wie hoch die Abgabe in einem solchen Fall ausfällt, hängt zunächst davon ab, ob alle Mitbringsel zusammen einen Wert von maximal 700 Euro oder mehr haben. Ist ersteres der Fall, kann die vereinfachte Abgabenberechnung zur Anwendung kommen. Hier werden pauschal 17,5 Prozent auf den Warenwert erhoben, was im Fall des 500-Euro-Smartphones 87,50 Euro bedeutet. Erfolgt die Einreise aus einem Zollpräferenzland, sinkt die Abgabe auf 15 Prozent.

Übersteigt der Wert 700 Euro, muss man mindestens die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent sowie unter Umständen den für die Produktkategorie gültigen Zollsatz zahlen. Für Notebooks, Tablets und Smartphones beträgt der Zollsatz 0 Prozent, entsprechend fallen für das 1000-Euro-Notebook nur 190 Euro Einfuhrumsatzsteuer an. E-Book-Reader sind hingegen zusätzlich mit einem Zollsatz von 3,7 Prozent versehen. Die Nachfrage beim Zoll vor der Abreise ist ratsam. Denn teilweise gibt es für eine Produktkategorie unterschiedliche Zollsätze: Eine Digitalkamera bleibt zollfrei, für eine Analogkamera gelten hingegen 4,2 Prozent.

Soll neuwertige Technik wie die gerade erst gekaufte DSLR mit in den Urlaub kommen, lohnt sich vor der Reise ein Besuch beim Zoll. Dort können Gegenstände auf der Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung festgehalten werden. Bei der Wiedereinreise signalisiert diese dem Zoll, dass der Gegenstand nicht im Ausland erworben wurde.

Wer mit dem Auto oder dem Zug verreist, muss in Bezug auf technische Mitbringsel nur dann vorsichtig sein, wenn der Urlaubsort in der Schweiz liegt. Da es sich dabei um einen Nicht-EU-Staat handelt, gilt es die Reisefreimenge zu beachten. Eine wichtige Abweichung: Erfolgt die Rückkehr nicht per Flugzeug oder Schiff, sinkt die Reisefreimenge auf 300 Euro pro Person ab 15 Jahren. Wird diese im Beispiel Schweiz überschritten und kann die vereinfachte Abgabenrechnung zum Einsatz kommen, sinkt die Pauschale von 17,5 auf 15 Prozent (Präferenzzollsatz).

Technik kann im wortwörtlichen Sinne auch direkt im Koffer stecken und auf Flügen Papier ersetzen, unterwegs das Smartphone und Tablet laden oder den Verlust von Reisegepäck verhindern.

Den Verzicht auf Papier macht ein im oder am Koffer untergebrachtes Display möglich, das den Gepäckanhänger mit dem typischen Barcode sowie Flughafenkürzeln und weiteren Angaben ersetzt. Der Kofferhersteller Rimowa bietet ein entsprechendes, fest in den Koffer verbautes System unter der Bezeichnung Rimowa Electronic Tag an, das von der Lufthansa, Swiss, Austrian und Eva unterstützt wird. Eine Alternative kommt aus den Niederlanden. Bei Bagtag handelt es sich anders bei Rimowa um eine Nachrüstlösung, die auf Flügen von Lufthansa, Swiss und Austrian funktioniert.

Hat der Nutzer das E-Tag-System eingerichtet, wozu die Installation der jeweiligen Apps sowie die Bluetooth-Koppelung gehört, ist die App der jeweiligen Airline fortan die wichtigste Anlaufstelle. Nach dem Check-In übermittelt diese per Knopfdruck die notwendigen Daten an das E-Tag-System. Am Flughafen lässt sich dann im Idealfall Zeit sparen: Statt sich am Check-In-Schalten anzustellen, können Nutzer des Systems stattdessen einen Fast-Bag-Drop-Schalter aufsuchen. Lange Wartezeiten reduzieren sich dann auf 20 Sekunden – so zumindest die Aussage der Lufthansa.

Bagtag ist ein digitaler Gepäckanhänger, der nachträglich an Koffern und Taschen angebracht werden kann. Das verringert das Verlustrisko und spart beim Aufgeben des Gepäcks am Flughafen Zeit.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

In der Praxis können nur wenige Passagiere diesen Vorteil nutzen. Bislang gibt es derartige Schalter nur an wenigen Flughäfen, die Lufthansa will deren Anzahl aber weiter ausbauen. Abseits davon bieten E-Tag-Systeme aber auch eine geringere Wahrscheinlichkeit des Gepäckverlustes, da es keinen Papieranhänger gibt, der verloren gehen kann.

Technisch unterscheiden sich Rimowas Electronic Tag und Bagtag in einem wichtigen Punkt. So stecken im Bagtag RFID-UHF- und RFID-NFC-Komponenten, die die Erkennung des Gepäcks noch zuverlässiger machen sollen – sofern entsprechende Lesegeräte flächendeckend an Flughäfen zum Einsatz kommen. Rimowa hat auf derartige Funklösungen verzichtet und bietet somit das weniger zukunftssichere System; ein möglicher Grund dafür, warum das Unternehmen das Electronic Tag in seinen aktuellen Produkten nicht mehr verbaut.

Elektronischer Gepäckanhänger Bagtag (4 Bilder)

Die Lufthansa unterstützt neben Bagtag auch Rimowas Electronic Tag. Beide Systeme erfordern den Check-In per Smartphone.
(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

In einem anderen Punkt bietet Rimowa hingegen mehr als Bagtag. Das E-Paper-Display kann auf Wunsch Kontaktdaten anzeigen – hilfreich, wenn der Koffer verloren geht. Bagtag bietet diese Funktion nicht, das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben aber ein einer vergleichbaren Lösung. Dafür erlaubt das System die Darstellung von besonderen Informationen, beispielsweise den Vielflieger-Statuslevel.

Einen anderen technischen Aspekt decken Hersteller wie Samsonite und Horizn ab. Beide bieten Koffer mit integrierter Powerbank an und machen den Nutzer damit auf Reisen unabhängiger von Steckdosen. Während Samsonite die Powerbank in einer Innentasche des Koffers unterbringt und den Anschluss lediglich nach Außen leitet, ist die bei Horizn in einem speziellen, gut geschützten Fach unterhalb des Griffs verstaut. Entnehmbar sind beide Powerbanks, womit die Anforderungen von Fluggesellschaften in Hinblick auf Akkus erfüllt werden.

Horizn integriert in seine Koffer eine Powerbank, die gemäß den IATA-Vorgaben mit in Flugzeuge genommen werdend darf.

(Bild: heise online / Patrick Bellmer)

Samsonite setzt auf ein 6000 mAh fassendes Modell, dass zweimal USB Typ-A bietet. Horizn bietet zwei 10.000 mAh fassende Varianten an – eine mit zweimal USB Typ-A sowie eine mit jeweils einmal Typ-A und -C. Samsonites Vorteil: Es lassen sich beliebige Powerbanks nutzen, was bei Horizn am dafür vorgesehenen Fach scheitert.

Beide Hersteller beschäftigen sich aber auch mit einem anderen Problem, dem man mit Technik begegnen kann: Dem Abhandenkommen von Gepäckstücken. Samsonite setzt auf einen Bluetooth-Tracker, der sich über eine dazugehörige Smartphone-App lokalisieren lässt. Horizn vertraut auf die Ortung per GPS, ist Details dazu bislang aber schuldig geblieben. Das entsprechende GPS-Model wurde bereits vor Monaten angekündigt, ist aber noch immer nicht lieferbar.

Wer sich für ein Gepäckstück von Horizn entscheidet, erhält ein Jahr lang kostenlos Zugriff auf den Concierge-Service Horizn Go. Dieser übernimmt auf Wunsch Hotel-, Flug- und andere Buchungen und kann auch im Falle von Verspätungen oder Stornierungen helfend zur Seite stehen. An die Nutzung des Koffers während des Urlaubs ist der Dienst nicht gebunden. (pbe)