Digitaler Nachlass: Juristische Grundlagen rund ums digitale Erbe

Wir gehen auf die rechtlichen Grundlagen und Probleme ein, die einem als Nachlassbetrauter eines digitalen Erbes erwarten können.

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, KI Midjourney  Collage c’t

(Bild: KI Midjourney | Collage c’t)

Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Prince Leslie Kwarfo Krow
  • Marva Pirweyssian
Inhaltsverzeichnis
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Ein Todesfall im nahen Umfeld kann sich zum Martyrium entwickeln, wenn man sich mit juristischen Fragen herumschlagen muss, anstatt still trauern zu dürfen. Das deutsche Recht regelt diesbezüglich zwar fast alles, doch vor den diversen Fachtermini steht man als Laie, der mit der Verwaltung eines Nachlasses betraut ist, erst einmal wie der sprichwörtliche Ochs vorm Berg. Die digitalen Hinterlassenschaften kommen da dann erschwerend hinzu, insbesondere wenn sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten nicht vorsorglich geordnet wurden.

Im Folgenden nennen und erläutern wir die wichtigsten Begriffe, rechtlichen Grundlagen und Probleme, denen man als Nachlassbetrauter begegnen dürfte. Erwarten Sie bitte kein erschöpfendes Kompendium zu dieser komplexen Thematik, sondern einen Einstieg, der Ihnen helfen soll, sich mit einer schwierigen Lage ein wenig vertrauter zu machen. Auch wenn Sie im Moment nicht betroffen sind, nimmt Ihnen der Artikel vielleicht ein wenig die Furcht vor dieser Situation.

Was verstehen Juristen unter einem "digitalen Nachlass", der beispielsweise in einem Testament geregelt ist? Zunächst geht es dabei um alle digital vorliegenden Kommunikationsinhalte einer verstorbenen Person, etwa Schriftverkehr in E-Mail-Konten und Chats oder in Cloud-Speichern abgelegte Dateien. Umfasst sind auch Offline-Daten wie Textdokumente, Bilder und Videos. Außerdem geht es um Inhalte, die privat oder öffentlich in sozialen Netzen wie Facebook, LinkedIn, Instagram, YouTube oder X hinterlassen wurden. Nicht vergessen sollten Sie Online-Shopping und Bezahldienste, also Amazon, PayPal oder Kleinanzeigen. Auch die Domain, Website und das Blog des Verstorbenen gehören dazu.

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