Wegfall des Telefonanschlusses: Festnetznummern retten und weiternutzen
Fällt der Anschluss weg, verliert man die Festnetznummer. Ein Umzug zu einem VoIP-Provider kann die Nummer retten. Dabei sind einige Vorschriften zu beachten.
Rufnummern, ob im Festnetz oder im Mobilfunknetz, gehören dem Anschlussinhaber. Die Bundesnetzagentur wacht bei Festnetznummern über den Ortsnetzbezug, den es auch im Internetzeitalter zu erhalten gilt. Jeder vermeintliche oder tatsächliche Wildwuchs wird sofort unterbunden. Wer eine Münchner Vorwahl hat, muss in München wohnen, Hamburger Vorwahlen gibt es nur in Hamburg, so will es das Gesetz.
Deutschland ist in 5200 Ortsnetze aufgeteilt, jede Anschrift gehört zu einem bestimmten Vorwahlbereich. Diese Bereiche sind historisch gewachsen und weichen oft von den aktuellen Grenzen der Kommunen ab. Ältere Anschlüsse haben oft kurze und damit leicht zu merkende Rufnummern. Bis in die 90er-Jahre vergab zunächst die Bundespost, später die Telekom, möglichst kurze Rufnummern, oft mit nur neun oder zehn Stellen inklusive der führenden Null. In manchen kleinen Ortsnetzen mit weniger als tausend Anschlüssen waren Rufnummern dadurch nur dreistellig, also inklusive Vorwahl und Null nur acht Stellen lang.
Aktuell sind Festnetznummern inklusive der fĂĽhrenden Null und der Vorwahl bis zu 12 Stellen lang, in Ortsnetzen mit dreistelliger Vorwahl (030, 040, 089) sind es maximal 11 Stellen. Ist eine Nummer kĂĽrzer als nach diesen Vorgaben, wird sie nicht neu vergeben, wenn sie einmal auĂźer Betrieb genommen wurde. Ist eine solche kurze Nummer weggefallen, kann man sie als ehemaliger Inhaber maximal sechs Monate lang zurĂĽckbekommen, wenn alle Voraussetzungen fĂĽr eine Zuteilung gegeben sind. Nach dieser Gnadenfrist aber ist sie endgĂĽltig weg. Droht der Verlust einer solchen Nummer, gilt es also schnell zu handeln.
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