Alles Peanuts oder was?

Bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden Cent-Beträge abgeschnitten. Damit wird zu Ungunsten des Steuerzahlers abgerundet.

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Von
  • Marzena Sicking

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) warnt Steuerzahler vor einem versteckten Programmfehler in der Finanzamts-Software EOSS. Hier werde einfach zu Ungunsten des Steuerzahlers abgerundet. Das Finanzamt kassiere dadurch mehr als 50 Millionen Euro zusätzlich. Der Steuerzahler verschenkt unfreiwillig Geld.

Laut dem VLH werden die Steuerzahler in der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zwar aufgefordert, Cent-Beträge auf volle Euro-Beträge – zu ihren Gunsten – auf oder abzurunden, aber nur, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen.

Das sei gängige Praxis, die von den Programmierern der neuen Finanzamts-Software "EOSS" allerdings ignoriert worden sei. Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben würden die angegebenen Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten. Hier werde also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet. Egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. Die Kürzung erfolge - jedenfalls bei ELSTER-Erklärungen – selbst dann, wenn die Ausgaben entsprechend der Ausfüllanleitung aufgerundet erklärt wurden.

So werden laut VLH beispielsweise bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer viermal abgerundet (falls die Beträge nicht schon auf volle Euro aufgerundet waren). Das sind also vier Euro, bei einem Ehepaar bis zu acht Euro Abrundungsdifferenz bzw. das steuerpflichtige Einkommen ist um vier bzw. acht Euro zu hoch. Das mache je nach Steuersatz zwischen einem und vier Euro mehr an Steuern aus, die der Arbeitnehmer zu bezahlen habe.

Peanuts seien das allerdings nicht, wie der Lohnsteuerhilfeverein meint: Bei über 26 Millionen Steuerfällen würden den Bürgern so mindestens 50 bis 60 Millionen Euro pro Jahr vorenthalten. Kleinvieh macht eben auch Mist.

Leider kann man – außer sich darüber aufzuregen – wenig tun: Da durch die Abrundung eine Steuerauswirkung über 10 Euro im Einzelfall kaum erreicht wird, kann auch kein Einspruch beim Finanzamt gegen die Abrundung eingelegt werden. Geschützt durch die Kleinbetragsverordnung spült der Programmfehler Geld in die Kassen des Fiskus.

Nur Bürger in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seien von dem Programmfehler (noch) nicht betroffen, weil EOSS derzeit erst in 13 der 16 Bundesländer eingesetzt wird. Die übrigen drei sollen aber noch folgen. (masi)