Amazon schreibt Händlern Rückgabefristen vor
Es gibt wieder mal Probleme mit der Widerrufsbelehrung bei Amazon: Der Plattformbetreiber versucht den Händlern eine "freiwillige" Rückgabegarantie vorzuschreiben. Angenehm ist das nicht, aber leider rechtskonform.
Produkte in einen Amazon-Shop anzubieten, ist für viele Händler ein lohnendes Geschäft. Aber leider auch eins mit erheblichen rechtlichen Risiken. So ist ein rechtssicherer Verkauf nach Ansicht von Experten bis heute eigentlich gar nicht möglich. Auch beim Thema Button-Lösung wurden schon Zweifel an der rechtskonformen Umsetzung laut. Viele Kritikpunkte sind sicher Auslegungssache. Und auch der aktuelle Streich von Amazon sorgt für große Verunsicherung, wie Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht Kanzlei in München weiß: "Amazon verlangt von den Marketplace-Händlern, den Verbrauchern ein über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehendes Rückgaberecht einzuräumen. Dabei geht Amazon sogar so weit, in die Darstellung der Pflichtinformationen des jeweiligen Händler-Shops einzugreifen, ohne dass der Händler davon weiß."
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Diesen Fall hatte ein Händler geschildert, der seine Waren über Amazon vertreibt und sich hilfesuchend an die Kanzlei gewandt hatte. Denn er fand auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon plötzlich zwei Widerrufsbelehrungen vor. Die von ihm selbst eingestellte und gesetzeskonforme Belehrung, die eine zweiwöchige Widerrufsfrist vorsieht und eine weitere, die offenbar von Amazon selbst in seinem Shop hinterlegt wurde und die eine Widerrufsfrist von 30 Tagen auswies. Auf Nachfrage bestätigte ihm der Amazon-Kundenservice, dass es sich keinesfalls um ein Versehen handelt.
Der Kundenservice bestätigte schriftlich, dass Amazon nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten 14 Tage Widerrufsfrist, sondern zusätzlich eine freiwillige Rückgabegarantie über 30 Tage gewähren will. Und als Verkäufer bei Amazon sei er dazu verpflichtet, Rücksenderichtlinien anzubieten, die "mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen bei Amazon". Daher habe Amazon die im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" angezeigten Informationen seiner Verkäufer-Seiten entsprechend geändert. So sei für die Kunden ersichtlich, dass die Amazon.de-Rückgabebedingungen auch bei diesem Händler gelten würden.
Im Fall des Händlers wurde die von ihm zuvor verwendete und den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen einfach gespiegelt und nochmal mit einer geänderten Widerrufsfrist von 30 Tagen dargestellt. Vorübergehend waren dadurch zwei Widerrufsbelehrungen mit unterschiedlichen Fristangaben auf der Seite dargestellt, ohne dass der Händler hiervon wusste. Zum Glück fiel das auch keinem seiner Wettbewerber auf, denn das wäre eine Steilvorlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gewesen. Dazu Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel: "Wer bisher eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Amazon verwendet hat, sollte dringend überprüfen, ob auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon derzeit nicht zwei widersprüchliche Widerrufsbelehrungen dargestellt werden.“ Denn das mag den Amazon-Vorgaben genügen, rechtskonform sei diese widersprüchliche Belehrung aber nicht. Der betroffene Händler könnte also schon bald Post von selbst ernannten Wettbewerbshütern bekommen.
Wie der Rechtsanwalt weiter erklärt, werden die Händler ansonsten aber leider in den sauren Apfel beißen und diese "freiwillige" Rückgabegarantie anbieten müssen. Denn Amazon hat tatsächlich das Recht, den Händlern vorzuschreiben unter welchen Bedingungen sie ihre Waren auf dem Amazon-Marketplace anbieten dürfen. Und auch wenn dieses freiwillige Rückgaberecht bei seinen Voraussetzungen hinter dem gesetzlichen Widerrufsrecht zurückbleibt, ist sie seitens des Händlers nicht angreifbar, wie Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel erklärt: "Wer auch in Zukunft noch über diese Plattform anbieten möchte, wird sich wohl damit abfinden müssen."
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