Arbeitnehmerfreizügigkeit: nun sollen die Fachkräfte kommen

Seit 1. Mai gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit können nun auch EU-Bürger aus mittel- und osteuropäischen Ländern uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundrechten der EU, die einen freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen garantieren. Seit 1. Mai 2011 gilt diese Regelung in Deutschland auch für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Ungarn (EU-8).

Diese Länder sind der EU am 1. Mai 2004 beigetreten. Die Bundesregierung hatte aus Sorge um den heimischen Arbeitsmarkt allerdings eine Übergangsfrist verordnet, die nun abgelaufen ist. Die Gefahr des Lohndumpings ist zwar nicht komplett gebannt, doch für die meisten Niedriglohnbranchen wurden Mindestlöhne eingeführt, die auch für die ausländischen Arbeitskräfte gelten.

Die Bundesregierung hofft nun, dass die offenen Grenzen und Erleichterungen nicht nur Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor, sondern vor allem die fehlenden Fachkräfte anlocken werden. Oder wie es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin formulierte: "Wir erwarten eigentlich eher die jungen, gut ausgebildeten Menschen, die hier Arbeit suchen. Das zeigt sich auch darin: diejenigen, die hier schwarz ganz billig arbeiten wollten, sind schon da. Die Akademiker sind auch schon hier. Aber jetzt kommt der fleißige Mittelbau."

Die Schätzungen der Experten gehen davon aus, dass jährlich etwa 50.000 Arbeitnehmer aus den genannten Ländern nach Deutschland kommen werden. Da hierzulande jährlich geschätzte 200.000 Beschäftigte aus dem Arbeitsleben ausscheiden und es nicht genug Nachwuchskräfte gibt, wäre das hinsichtlich des Fachkräftemangels also eine durchaus wünschenswerte Entwicklung.

Für Arbeitgeber, die Fachkräfte aus den genannten Ländern beschäftigen wollen, gelten ähnliche Regeln wie bei Mitarbeitern aus dem Inland: die Arbeitnehmer haben ein Recht auf Pausen und Ruhezeiten, die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nur in bestimmten Ausnahmefällen überschritten werden, Überstunden müssen durch zusätzliche Vergütung oder Freizeit abgegolten werden. Auch gilt für ausländische Arbeitnehmer der gesetzliche Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Auch im Krankheitsfall haben die Arbeitnehmer den gleichen Anspruch auf Lohnfortzahlung wie deutsche Mitarbeiter und es gelten die gleichen Kündigungsschutzregeln.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Arbeitnehmer, die eine Festanstellung bei einem deutschen Arbeitgeber finden, dürfen sich mit ihren Familien in Deutschland niederlassen. Ihre Ehepartner, Kinder und auch Eltern und Großeltern genießen dann automatisch ein Aufenthaltsrecht. Für weitere Familienmitglieder wie Geschwister, Onkel und Tanten sowie Cousins, kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf erleichterte Einreise bestehen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)