Der Weiterbildung finanziell auf die Sprünge helfen

Kennen Sie die "Bildungsprämie"? Wenn nicht, dann wird es Zeit, sich damit zu beschäftigen, denn der Bund möchte Ihnen bis zu 500 Euro im Jahr für Ihre berufliche Fortbildung schenken.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Im Berufsleben kommt der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu – wer "am Ball" bleibt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern. Aber Weiterbildungsseminare sind teuer und nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, seinen Angestellten die Fortbildung komplett zu bezahlen und auch für viele Selbständige ist das purer Luxus.

Freundlicherweise hilft hier aber Vater Staat: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Erwerbstätige bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung und übernimmt bis zu einer gewissen Grenze die Hälfte der Kursgebühren. So kann man sich vom Bund bis zu 500 Euro im Jahr für die Fortbildung sichern. Seit 2010 lohnt sich das ganz besonders, denn vorher gab es nur maximal 154 Euro an Zuschüssen. Andere Komponenten der Bildungsprämie ermöglichen die Finanzierung aufwändigerer Qualifizierungen. Der entsprechende Prämiengutschein wird im persönlichen Beratungsgespräch in einer von knapp 500 Beratungsstellen deutschlandweit ausgegeben.

30.000 Prämiengutscheine wurden nach Angaben des BMBF bis Ende Juni dieses Jahres ausgegeben, das sind im Durchschnitt 250 Stück am Tag. Drei Viertel der Gutscheine gehen dabei an Frauen, jeder sechste an Menschen mit Migrationshintergrund, 90 Prozent der Prämienempfänger sind in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt. Neben älteren Mitarbeitern sind sie die Hauptzielgruppe für den Prämiengutschein.

Was muss man tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten? Zum einen gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllen. So darf das zu versteuernde Jahreseinkommen des Arbeitnehmers oder Selbständigen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern gilt eine Obergrenze von 51.200 Euro). Der Interessent muss in einer der 479 Beratungsstellen, die es derzeit in Deutschland gibt, vorsprechen. Gemeinsam mit dem Berater wird das Weiterbildungsziel definiert und ein passendes Angebot rausgesucht. Das bedeutet, dass der Interessent nicht die Prämie mitnehmen und nach belieben einsetzen, sondern mit dem Berater klären muss, ob sein Ziel auch förderungswürdig ist.

Gefördert werden grundsätzlich Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare. Die gewählte Maßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen, den Antragsteller in seinem Beruf bzw. Arbeitsleben also nachweislich weiterbringen. Weitere Informationen, Beispielrechnungen und Adressen von Beratungsstellen erhalten Interessenten unter www.bildungspraemie.info (Marzena Sicking) / (map)
(masi)