Die E-Bilanz kommt

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Wer immer für eine schlanke Verwaltung plädiert und den Abbau von Personal als unbedingtes Muss betrachtet hat, sollte ins Nachdenken geraten: Forderungen an den Staat werden oft zum Bumerang. Für Steuer- beziehungsweise Bilanzpflichtige kann die Behördenverschlankung sich als sehr teure Sache erweisen. Wie schon bei der Umsatzsteuer werden die Bürger beziehungsweise Unternehmen für hoheitliche Aufgaben eingespannt. Hinzu kommt, dass die bilanzpflichtigen Unternehmen noch nicht die Endstation für den digitalen Behördenzug darstellen: Die Vertreter der steuerberatenden Berufe erwarten, dass die Finanzverwaltung auch diejenigen, die ihre Einkünfte nur in Form einer Einnahme- und Überschussrechnung ermitteln, in absehbarer Zeit verpflichten wird, ihre Erklärungen in elektronischer Form abzugeben.

Wenn man wohl informierten Kreisen Glauben schenken kann, wäre die Verwaltung derzeit nicht einmal in der Lage, die Daten im angelieferten Zustand automatisch zu verarbeiten. Stattdessen sollen die Erklärungen per PDF ausgedruckt und abgeheftet werden. Sollte dies allgemeine Praxis sein und auf absehbare Zeit bleiben, müsste sich der Finanzminister äußerst unangenehme Fragen gefallen lassen.

Der Autor Martin Weigel ist Richter am Thüringer Finanzgericht in Gotha. / (psz)

Literatur

  1. Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (StBürokratAbG)
  2. Martin Weigel, Der elektronische Steuerbürger, Rechtsprechung und Neuerungen bei den Steuern 2011, c’t 7/2011, S. 148
  3. § 52 Abs. 15a EStG; www.gesetzeiminternet.de/estg
  4. BMF-Schreiben vom 28. 9. 2011; IV C 6- S 2133-b/11/10009 DOK2011/0770620; abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de
  5. Die Sonderregelungen sind unter www.eSteuer.de abrufbar.

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