Doppelfall

Seite 4: Der Staat spielt mit

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Die steuerliche Behandlung der privaten Mitnutzung von Laptops oder PCs des eigenen Arbeitgebers ist nicht eindeutig. Eine Ausnahmevorschrift existiert nur für Telekommunikationsgeräte, nicht aber für Computer. Hierfür fehlt eine klare Vorgabe vom Gesetzgeber. Streng genommen müsste aber ein entsprechender geldwerter Vorteil ermittelt und versteuert werden. Allerdings ist der finanzielle Vorteil einer solchen Nutzung häufig deutlich geringer als bei privat genutzten Handys. In vielen Fällen dürfte eine Versteuerung nicht erfolgen, selbst wenn es streng genommen aus rechtlicher Sicht nicht korrekt ist.

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen und will aber sein Handy mitnehmen, kann der Arbeitgeber ihm etwaige Anschaffungskosten in Rechnung stellen, wenn das Gerät noch nicht abgeschrieben ist. "Schenkt" er es ihm, kann das einen geldwerten Vorteil nach sich ziehen, den der Mitarbeiter versteuern muss. Für die private Nutzung von Mobiltelefonen und dergleichen gilt die Regel nicht. Nach § 3 des Einkommensteuergesetzes ist die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerfrei.

Zu Diskussionen kann auch die Frage nach den GEZ-Gebühren führen. PCs und Laptops zählen zu den sogenannten "neuartigen Rundfunkgeräten". Gerade hat das Bundesverwaltungsgericht in höchster Instanz entschieden (Az. 6 C 12.09, 6C 17.09, 6 C 21.09), dass deren Erhebung für Firmen-PCs zulässig ist. Jedes Jahr fallen pro Gerät bis zu 65,12 Euro an. Brisant ist das Autoradio im Privatwagen, sobald der Eigentümer ihn geschäftlich nutzt: Dies löst eine zusätzliche Gebührenpflicht aus, unabhängig davon, ob er dafür zu Hause bereits die Forderungen der GEZ erfüllt hat. Dasselbe gilt, wenn jemand seinen privaten Laptop für die Firma einsetzt. Umgekehrt muss ein Unternehmen seine Laptops bei der GEZ anmelden. Dürfen die Mitarbeiter sie zusätzlich privat nutzen, ist die Verwirrung komplett, denn daheim dürfte laut dem Gebührenstaatsvertrag keine zusätzliche Gebühr zur bereits entrichteten anfallen. Für die Nutzung von unterwegs müsste streng genommen eine zusätzliche Anmeldung erfolgen.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich mit der geplanten Reform des Verfahrens für 2013 der Dschungel lichtet und man das Gefühl loswird, ständig den Häschern der GEZ ausgesetzt zu sein. (map)