Erleichterung für kleinere Unternehmen

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen so schnell wie möglich in Kraft treten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Am 21. Februar 2012 hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU die sogenannte Micro-Richtlinie verabschiedet, seit April ist sie in Kraft, jetzt geht es um die nationale Umsetzung. Vergangene Woche hat nun auch das Bundesministerium der Justiz den Entwurf, der für Kleinstkapitalgesellschaften deutliche Erleichterungen bei der Bilanzierung bringen soll, an Länder und Verbände verschickt.

Hintergrund sind die umfangreichen Vorgaben, denen Kleinstbetriebe bei Bilanzierung und Rechnungslegung derzeit unterliegen. Werden sie als GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, GmbH & Co KG oder Aktiengesellschaft geführt, müssen sie unabhängig von der tatsächlichen Unternehmensgröße Jahresabschlüsse erstellen und in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einreichen. Dort sind sie für jedermann sichtbar. Das wäre gar nicht nötig, denn das Interesse hält sich in Grenzen. Doch die Vorgaben sind da und werden gerade von kleineren Unternehmen als unverhältnismäßig aufwendig und teuer empfunden.

Die vor Kurzem in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU) erlaubt den Mitgliedstaaten jetzt, Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren. Der Gesetzesentwurf nutzt die festgelegten Spielräume voll aus und sieht für deutsche Unternehmen weitreichende Änderungen vor: So wird der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, erheblich reduziert (z.B. vereinfachte Gliederungsschemata). Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unternehmen sogar auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten. Auch müssen betroffene Unternehmen ihren Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern dort nur noch hinterlegen. Er wird Dritten dann nur noch auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 erfolgt. Geschätzte 500.000 Kleinstunternehmen sollen davon profitieren. Vorausgesetzt wird, dass sie mindestens zwei der folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllen: Der Jahresumsatz muss unter 700.000 Euro liegen, die Bilanzsumme 350.000 Euro nicht überschreiten, das Unternehmen muss weniger als zehn Beschäftigte haben.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist für die EU-Staaten übrigens nicht zwingend. Deutschland hat allerdings angekündigt, als einer der Initiatoren der Micro-Richtlinie die Erleichterungen so schnell wie möglich umzusetzen. Die neuen Regeln werden daher voraussichtlich schon für Jahresabschlüsse mit Stichttag 31.12.2012 gelten. (map)
(masi)