Mehrheit der Unternehmen kommt Offenlegungspflichten nicht nach

Die Mehrheit der Unternehmen nimmt die gesetzlichen Offenlegungspflichten offenbar nicht ernst. Und geht damit das Risiko hoher Strafen ein.

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Von
  • Marzena Sicking

Stichtag für den Jahresabschluss 2010 war eigentlich der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag hätten die in Deutschland rund eine Million veröffentlichungspflichtigen Unternehmen die Daten veröffentlichen müssen. Wie eine Erhebung der D&B Deutschland ergeben hat, waren aber nur 43 Prozent der Betroffenen zu diesem Zeitpunkt den gesetzlichen Vorgaben gefolgt.

Das kann schwerwiegende Folgen für die Unternehmen haben: Liegen die Daten nicht rechtzeitig oder unvollständig vor, kann das Bundesjustizministerium aktiv werden und Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängen. Dieses kann sogar mehrfach verhängt werden, nämlich gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter. Versäumnisse können also ganz schön teuer werden. Weil die Jahresabschlüsse künftig auf elektronischem Wege übermittelt werden sollen und es bei der Umstellung einige Probleme gab, wird derzeit noch auf solche Strafen verzichtet. Die Frage ist allerdings, wie lange noch.

Die D&B Deutschland warnt aber nicht nur wegen dem drohenden Ordnungsgeld davor, die Fristen zu überschreiten. Die betroffenen Unternehmen würden damit auch einen schlechten Eindruck bei ihren Geschäftspartnern hinterlassen. Denn der Zweck der Veröffentlichung sei es unter anderem, Geschäftspartner, Gläubiger und Gesellschafter über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Besonders Kapitalgesellschaften, bei denen mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird, sollten die Auswirkungen nicht unterschätzen. So schauen Banken bei ihren Geschäftspartnern genau hin. Im Zweifelsfall verspielt man mit einer Verspätung also auch seine Kreditwürdigkeit und verschlechtert sein Rating. (gs)
(masi)