Franchise-Vertrag: Checkliste und Tipps

Franchising bietet viele Vorteile: beispielsweise arbeitet man mit einer bekannten Marke und bekommt Unterstützung vom "Mutterhaus". Trotzdem sollten Franchise-Nehmer darauf achten, dass sie genug Leistung für ihr Geld erhalten.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Grundsätzlich ist der Franchise-Vertrag ein vom Franchise-Geber vorgefertigtes Dokument, das allen Franchise-Nehmern des Systems in gleicher Weise vorliegt. Die Tatsache, dass Franchise-Verträge den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wirtschaftsverkehr gleichgestellt werden, schützt Sie als Franchise-Nehmer nicht selten vor strukturellen Ungleichgewichten.

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die Inhalte anhand der folgenden Checkliste überprüfen:

Ist detailliert aufgeführt, welche Leistungen Sie für die Eintrittsgebühren und die laufenden Beträge erhalten? Wie ist das dazugehörige “Preis-Leistungs-Verhältnis”? Erhalten Sie ausreichend Leistungen für Ihr Geld?

Ist Ihre rechtliche Stellung als Selbstständiger eindeutig festgelegt? Achten Sie insbesondere auf Vertragsklauseln wie z.B. im Detail festgelegte Verkaufspreise oder eine nicht aus qualitativen Motiven begründete hundertprozentige Bezugsbindung. Solche Klauseln sind unzulässig (für Eigenmarken gelten teilweise Ausnahmeregelungen). Vorgaben, die der Gewährleistung eines einheitlichen Markenauftritts dienen, sind ok.

Was geschieht bei Vertragsende? (Ende der Laufzeit, außerordentliche Kündigung). Im Vertrag sollte geregelt werden, was mit Ihrem Franchise-Betrieb, dem Kundenstamm und den Waren geschieht. Sie sollten die Möglichkeit haben, Ihr Unternehmen zu verkaufen und sich so eine Rückgewinnung des Kapitaleinsatzes zu sichern. Der Franchise-Geber kann vertraglich eine entsprechende Abstimmung fordern, einen Verkauf ausschließen bzw. eine kostenlose Übergabe des Unternehmens an die Zentrale fordern, darf er aber nicht.

Auch sollten Sie genau darauf achten, in welchen Fällen der Franchise-Geber eine kurzfristige ordentliche Kündigung durchführen darf, denn dies kann für Sie den Entzug der Existenzgrundlage bedeuten. Während der vereinbarten Laufzeiten sollte eine fristlose Kündigung daher nur aus besonders schwerwiegenden Gründen möglich sein.

Hat Ihnen der Franchisegeber alle für das Franchise-Verhältnis wichtigen Informationen und Unterlagen vor Vertragsunterzeichnung zur Einsicht überlassen? Er muss Sie ausreichend Informieren, Ihnen aber ohne Unterschrift nicht gleich sein gesamtes Know-how geben. Damit der Interessent alle Informationen bekommt, der Geber sein Know-how aber schützen kann, werden oft Vorverträge abgeschlossen. Für einen Vorvertrag darf der Franchise-Geber eine Gebühr verlangen, die angerechnet wird, falls der Partnervertrag zustande kommt.

Falls der Vertrag eine Warenbezugsverpflichtung enthält und/oder der Franchise-Geber den Vertrag mit Ihnen als Existenzgründer abschließt: Hat der Franchise-Geber Sie über Ihr Widerrufsrecht (innerhalb einer Woche) belehrt? (Ist die Belehrung unterblieben oder entspricht sie nicht dem Gesetz, können Sie den Vertrag sogar noch längstens ein Jahr nach Abschluss widerrufen.)

Haben Sie die üblichen Versicherungen abgeschlossen? (Haftpflichtversicherung – auch für Schäden durch die Mitarbeiter – Feuerversicherung, Gebäude- und Inventarversicherung, Einbruchs- und Diebstahlversicherung etc.)

Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt bei 5-10 Jahren. Je höher Ihre Investitionssumme ist, je länger sollte die Vertragslaufzeit sein. Bedenken Sie, dass sich Ihre Investitionen auch auszahlen müssen.

Bitte beachten Sie: diese Checkliste dient nur der allgemeinen Information und kann eine Beratung bzw. Prüfung durch einen juristischen Experten nicht ersetzen. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Weitere Informationen und Tipps für Interessenten bietet der Deutsche Franchise-Verband. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)