Professionelle AGB - Schutz vor Abmahnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Verkäufer. Bei der Formulierung der AGB drohen jedoch juristische Fallstricke bis hin zur Gefahr der Abmahnung. Der Bitkom bietet nun Muster-AGB für das Geschäftskundensegment.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Verkäufer. Bei der Formulierung der AGB drohen jedoch juristische Fallstricke bis hin zur Gefahr der Abmahnung. Denn schon das Kopieren von Passagen aus den AGB anderer kann Urheberrechtsprobleme mit sich ziehen. Und selbst formulierte Ergänzungen, die individuelle Anforderungen abdecken sollen, verlangen in der Regel nach tief schürfenden Kenntnissen der Rechtslage, um allen Eventualitäten gerecht zu werden.

So sind beispielsweise die Feinheiten und Tücken des Widerrufsrechts speziell bei Fernabsatzgeschäften immer wieder Stein des Anstoßes. Schon die vom Gesetzgeber im Rahmen der BGB-Infoverordnung zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung) war aus juristischer Sicht keineswegs einwandfrei. Inzwischen hat das Bundesministerium der Justiz allerdings eine überarbeitete Fassung nachgelegt.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) will nun seinerseits Unternehmen aus der "Hightech"-Branche vor juristischen Fallstricken bei den AGB schützen und veröffentlicht eine Sammlung von Muster-AGB für das Geschäftskundensegment in der IT. Die vorformulierten Texte stehen für verschiedene Anwendungsbereiche zur Verfügung, darunter Überlassung von Standardsoftware, Erstellung von Individualsoftware, Pflege von Standardsoftware, Verkauf von Hardware, Dienstleistungen sowie Werkverträge.

Für die auf CD-ROM erhältlichen Mustertexte verlangt die Bitkom Servicegesellschaft allerdings Preise zwischen 30 und 100 Euro pro AGB-Modul. Dafür lasse sich aber viel Geld für Rechtsberatung sparen, verspricht Bitkom-Präsident August Scheer: "Eine zusätzliche Beratung ist nur noch für individuelle Ergänzungen nötig." Zudem seien die Texte vom Bundeskartellamt als Empfehlungen genehmigt worden und so formuliert, dass sie "sich in vielen Fällen 1:1 übernehmen" ließen.

(map)