Gebrauchtsoftwarehändler Preo geht gegen Microsoft vor

Die Hamburger Preo Software AG hat eine Einstweilige Verfügung gegen Microsoft Irland erwirkt und hat beim Bundeskartellamt Anzeige eingereicht.

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Von
  • Marzena Sicking

Vor dem Bundesgerichtshof hat Microsoft gerade einen Rechtsstreit mit einem Gebrauchtssoftwarehändler gewonnen, da steht dem Konzern schon wieder neuer Ärger ins Haus. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Hamburger Landgericht am 30. September 2011 auf Antrag der Preo Software AG eine Einstweilige Verfügung (EV) gegen Microsoft erlassen.

Die in Irland ansässige und für den Europäischen Markt verantwortliche Microsoft Niederlassung hat nach Angaben von Preo Mitte September zahlreiche Kunden des Gebrauchtsoftwarehändlers schriftlich auf ein mutmaßliches Verbot der Übertragung von Softwarelizenzen bei der Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenverträgen hingewiesen. Nach Einschätzung von Preo-Vorstand Boris Vöge sind die in den Briefen aufgestellten Behauptungen – insbesondere die, dass eine Aufspaltung grundsätzlich verboten sei – jedoch unzutreffend.

Dieser Ansicht schloss sich nun auch das Landgericht Hamburg an, gab dem entsprechenden Antrag des Gebrauchtsoftwarehändlers statt und erließ gegen Microsoft Irland (Az.: 327 O 506/11) eine Einstweilige Verfügung. Darin wird dem Software-Konzern unter anderem verboten zu behaupten, "dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft Volumenlizenzvertrag grundsätzlich verboten ist." Auch dass Volumenlizenzen nicht aufgeteilt oder nur unter ganz bestimmten Umständen übertragen werden dürfen, darf Microsoft nicht mehr behaupten. Verboten ist außerdem die Aussage, dass die Übertragung der Lizenzen auch untersagt ist, wenn "der Übertragungsempfänger sonst nicht zur Beziehung von Volumenlizenzen berechtigt wäre".

In einem früheren, von Preo Software angestrengten, ähnlichen wettbewerbsrechtlichen Verfahren hatte das Landgericht Hamburg bereits im vergangenen Jahr in einem Urteil gegen Microsoft entschieden (Az.: 315 O 266/09).

Nun will Preo-Vorstand Vöge das Verhalten des Software-Konzerns auch durch das Bundeskartellamt prüfen lassen und hat zu diesem Zweck Anzeige erstattet. "Der Monopolist versucht erneut seine Versäumnisse durch die Ausübung von Marktmacht zu kompensieren", so der Vorwurf von Preo-Manager Boris Vöge. Microsoft hat zu dem Fall noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben, da der Rechtsabteilung von Microsoft Ireland Operations Limited bisher weder eine Einstweilige Verfügung noch Informationen zur Anzeige beim Bundeskartellamt vorlägen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)