Geld statt Urlaub ist nicht erlaubt

Wer seinen Urlaub nicht verfallen lassen will, kann ihn sich auch auszahlen lassen. In der Theorie klingt es so einfach – eigentlich darf der Mitarbeiter aber nicht auf die freien Tage verzichten.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Auftragsbücher sind voll, die Belegschaft wegen einer Grippewelle ziemlich ausgedünnt, da kann man doch nicht einfach in den Urlaub fahren. Die freie Zeit nachzuholen, wird in den nächsten Monaten aber auch schwierig, schließlich steht das Weihnachtsgeschäft quasi vor der Tür. Also was tun? Auf ein paar Wochen Urlaub verzichten und sich diese einfach mal auszahlen lassen. Das zusätzliche Geld kann man gerade eh besser gebrauchen. Der Arbeitgeber hat angesichts der aktuellen Lage wahrscheinlich auch nichts dagegen.

Der Gesetzgeber allerdings schon. Denn beim gesetzlich geregelten Mindesturlaub von 24 Urlaubstagen im Jahr versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Schließlich sollen diese freien Tage der Erholung und Wiederherstellung der Kräfte dienen. Dabei geht es dem Gesetzgeber weniger um die volle Leistungsfähigkeit für den Arbeitgeber, sondern um die Gesunderhaltung und die Sicherheit der Arbeitnehmer. Sie sollen vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden, die durch einen Dauereinsatz entstehen können.

Grundsätzlich ist der Urlaub also tatsächlich zu nehmen. Der Arbeitgeber darf keinen Anreiz zur Dauerarbeit durch einen finanziellen Ausgleich schaffen oder sich auf einen entsprechenden Vorschlag des Arbeitnehmers einlassen. Auch entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind ungültig. Für den Arbeitgeber kann das übrigens bedeuten, dass er dem Arbeitnehmer den Urlaub auch dann noch gewähren muss, wenn er ihn eigentlich schon ausbezahlt hat!

Es gibt nur eine Situation in der der finanzielle Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage erlaubt ist. Nämlich, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bevorsteht und der Urlaub deshalb in der verbleibenden Zeit einfach nicht mehr genommen werden kann. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)