Gleichgezogen

Der App-Boom bei Mobilfunk- oder Handheld-Geräten ist ungebrochen. Neben Apple greifen verstärkt Android, Nokia, BlackBerry und Co. in das Markt geschehen ein. Auch hier müssen interessierte Unternehmen und Entwickler deren rechtliche Rahmenbedingungen kennen. Diese orientieren sich häufig am Vorbild Apple.

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Lesezeit: 13 Min.
Von
  • Matthias Parbel
Inhaltsverzeichnis

Apple hat es mit seinem iPhone und den über den App Store herunterladbaren iPhone-Applikationen vorgemacht. Nach inzwischen über 170 000 verfügbaren Apps und über 3 Milliarden Downloads ist klar, dass es sich hier um ein äußerst lukratives und zukunftsträchtiges Geschäftsmodell handelt. Für das Jahr 2013 rechnen Experten mit einem Jahresumsatz von 6 Milliarden US-Dollar allein durch Apps.

Kaum verwunderlich also, dass neben Apple auch andere Hersteller von Smartphone-Betriebssystemen sowie Anbieter von App-Plattformen davon profitieren wollen und für ihre Nutzer Applikationen zum Download anbieten. Android, Symbian, Windows Mobile, RIM/BlackBerry und Co. orientieren sich im Hinblick auf die kommerziellen und rechtlichen Aspekte zum Teil stark am großen Vorbild Apple [1]. Entwickler von Applikationen sollten sich frühzeitig mit den jeweiligen Rahmenbedingungen vertraut machen, die Unterschiede liegen in den Details.

Das größte Wachstum neben Apples App Store verzeichnet zurzeit der Android Market. Seit Oktober 2008 ist das gleichnamige Mobilfunk-Betriebssystem offiziell verfügbar. Das Angebot an Applikationen wächst derzeit mit circa 4500 neuen pro Monat sehr schnell. Insgesamt waren Ende Februar 2010 bereits um die 30 000 verschiedene Android-Apps verfügbar. Darunter finden sich kostenpflichtige genauso wie kostenlose, die aber noch bei Weitem die Mehrzahl bilden. Für den Vertrieb behält Google, Betreiber des Android Market, einen Umsatzanteil in Höhe von 30 %. Den Rest erhält der Anbieter. Damit sind die kommerziellen Rahmenbedingungen für Entwickler in dieser Hinsicht die gleichen wie in Apples App Store. Interessant ist, dass sich weitgehend eine Umsatzverteilung im Verhältnis 70 zu 30 als Branchenstandard herausgebildet hat. Früher oder später könnte es aber auch hier zum Wettbewerb kommen.

Von der 3D-Landkarte bis zur Amazon-Einkaufshilfe, von nützlich bis sinnlos – Apps gibt es für alle Lebenslagen. Von Apples Erfolg mit den kleinen Programmen wollen nun auch andere Store-Betreiber profitieren.

Wissen muss man einige Details der Abwicklung von Transaktionen über den Android Market: Hat ein Entwickler eine App einmal als kostenlos deklariert, kann er für sie nicht nachträglich einen Preis festlegen. Bei "Testversionen" kann er nach Ablauf der Testphase zwar einen bestimmten Betrag verlangen, muss die Bezahlung aber über den Android-Marktplatz abwickeln. Aus Googles Sicht ein verständlicher Ansatz, denn andernfalls könnte die Umsatzbeteiligung des Unternehmens ohne Weiteres umgangen werden.

Zwischen 99 US-Cent und 200 US-Dollar muss der Preis für kostenpflichtige Apps liegen. Für Rückbuchungen bei Beanstandungen durch Nutzer wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro Transaktion zur Zahlung an Google fällig. Das Unternehmen empfiehlt den Entwicklern zur Vermeidung daher, bei Beanstandungen die Rückerstattung direkt vorzunehmen. Apps, die Nutzer vorher begutachten können, beispielsweise Klingeltöne und Hintergrundbilder, sollen nach den Vorgaben von Google von einer Erstattung ausgeschlossen sein.