Kein Schadenersatz für das Abwerben von Mitarbeitern

Konkurrenten dürfen Mitarbeiter und Vertreter einer anderen Firma abwerben, solange dabei kein systematisches Vorgehen nachgewiesen werden kann.

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Von
  • Marzena Sicking

Hat ein Unternehmen mehrere Handelsvertreter seines Konkurrenten abgeworben, kann dieser dennoch keinen Schadenersatz fordern. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt entschieden (Urteil vom 19.4.2012, Az.: 1U 98/07).

In dem Verfahren ging es um zwei Tiefkühlkost-Unternehmen, also um direkte Wettbewerber. Eine der Firmen wollte dem (deutlich kleineren) Konkurrenten das Abwerben von Mitarbeitern gerichtlich verbieten lassen und forderte zudem rund 20 Millionen Euro an Schadenersatz.

Der Vorwurf: Der Wettbewerber habe über Jahre hinweg systematisch zahlreiche Handelsvertreter der Firma abgeworben. Damit habe man nicht nur das Know-how der Mitarbeiter, sondern auch deren Kunden mitgenommen. Der Konkurrent habe die Abgeworbenen mit dem Versprechen von höheren Provisionen gelockt und den Wettbewerber dadurch regelrecht "ausgehöhlt". Durch diese Abwerbungen sei ein Schaden in Höhe von rund 20 Millionen Euro entstanden.

Ein systematisches und damit wettbewerbswidriges Verhalten wollten aber weder das Landgericht, noch die Berufungsinstanz erkennen. Die Klage wurde vor dem OLG abgewiesen. Wie die Richter erklärten, könne einem Konkurrenzunternehmen das Abwerben von Handelsvertretern generell nicht untersagt werden.

Ob dies tatsächlich so einfach ist, wird sich allerdings noch zeigen. Denn das betroffene Unternehmen hat bereits angekündigt, die Frage, ob es sich bei einer angeblich massiven Abwerbung von Mitarbeitern nicht doch um unlauteren Wettbewerb handelt, vor dem Bundesgerichtshof klären zu lassen. Vielleicht wäre es aber auch eine gute Idee, sich stattdessen mal auf die Frage zu konzentrieren, warum die Mitarbeiter eigentlich alle dem Ruf der Konkurrenz so willig gefolgt sind. Denn die Loyalität der Mitarbeiter lässt sich nicht von einem Richter verordnen, die muss man sich als Arbeitgeber schon selbst erarbeiten. (map)
(masi)