Marken-Malaise

Gefälschte Markenware darf weder per eBay noch im eigenen Online-Shop feilgeboten werden. Aber darf sich ein Verkäufer echter Markenartikel mehr Freiheiten erlauben, als es dem Lizenzinhaber lieb ist? Gerichte loten derzeit das juristisch Mögliche aus.

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Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Matthias Parbel
Inhaltsverzeichnis

Sigmund Sorglos, Betreiber eines Online-Shops, freut sich: Für einen Spottpreis hat er von einem befreundeten Lieferanten einen Posten mit 1000 Flachbildschirmen der international nicht ganz unbekannten Marke "EagleView" erstanden.

Die Monitore sind neuwertig; es handelt sich offensichtlich um Originalware, aber die direkte Herkunft dieser Exemplare ist unbekannt. Die Gehäuse sehen etwas simpler aus als die anderer Bildschirme dieses Fabrikats, die man in Verbrauchermärkten findet, aber wer schaut beim Monitor schon aufs Gehäuse?

Damit sein Angebot rasch den Weg zum Kunden findet, reserviert der Online-Händler kurzerhand die Domain "eagleview-monitore.de", denn es könnte ja sein, dass ein unbedarfter Gerätesucher nach der alten Methode "Geben wir einfach mal den Namen als Webadresse ein" verfährt. Verkaufskanone Sigmund stellt unter der neuen Domain eine flotte Werbeseite mit ein paar Fotos seiner EagleView-Preisbrecher ins Netz und vergisst auch nicht, einen Link zu seinem eigentlichen Online-Shop "www.sorglos-schnaeppchen.de" anzubringen.