Nachschlag

Ist nach zwei Jahren alles vorbei? Soweit es gesetzliche Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gegenüber Händlern nach dem Kauf von IT-Equipment angeht, muss das nicht unbedingt sein: Im Zuge einer Mängelbeseitigung kann sich diese Frist verlängern.

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Matthias Parbel
Inhaltsverzeichnis

Dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Verkäufer verpflichtet, mangelfreie Ware zu liefern [1], ist weithin bekannt. Auch dass Händler im Verbrauchergeschäft bei "beweglichen Sachen" zwei Jahre lang dafür geradestehen müssen, dass das Verkaufte einwandfrei war, hat man schon mal gehört [2]. Was für Auswirkungen jedoch erfolglose Nachbesserungsversuche auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist haben können, weiß längst nicht jeder – sodass geschickte Verkäufer gelegentlich leichtes Spiel damit haben, späte Gewährleistungsansprüche nach unbefriedigenden Reparaturen abzuschmettern.