Personalrecherche im Internet: Worauf Bewerber achten sollten

Wie eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, ist in vielen Unternehmen die Internet-Recherche zu potenziellen Mitarbeitern Alltag. Deswegen sollte man sein "Web-Image" bewusst pflegen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern verlassen sich Unternehmen nicht nur auf die Bewerbung und das Bewerbungsgespräch: 49 Prozent versuchen inzwischen auch via Internet an Informationen über die Kandidaten zu kommen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom unter 1.504 Geschäftsführern und Personalchefs ergeben. Die meisten gehen dabei den einfachsten Weg: Sie geben den Namen des Bewerbers bei Google, Bing & Co ein und sehen sich an, was die Suchmaschine ausspuckt. Ein Fünftel recherchiert zusätzlich in beruflichen Online-Netzwerken wie Xing oder LinkedIn. 17 Prozent suchen den Kandidaten auch in sozialen Online-Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ.

Tatsächlich bietet das Internet Unternehmern, die auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind, hier deutlich mehr Möglichkeiten, sich zu informieren, als das direkte Gespräch mit dem Kandidaten. Gerade bei jungen Leuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich in Online-Netzwerken bewegen und einiges aus ihrem Privatleben preisgeben, sehr hoch. Facebook & Co sind also eine hervorragende Informationsquelle für Personaler, denen im Bewerbungsgespräch deutliche Grenzen gesetzt sind. Beschreibt der Kandidat aber auf Facebook regelmäßig seine "Abstürze" oder jubelt die Kandidatin hier offen über den positiven Schwangerschaftstest, weiß der Unternehmer ja auch Bescheid und der Bewerber wird niemals erahnen, warum er nicht genommen wurde.

Wie der Bitkom bestätigt, gibt es bislang keine rechtlichen Einschränkungen für Internet-Recherchen über Bewerber. Das soll sich in Kürze ändern: Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Datenschutz von Beschäftigten und Jobsuchenden detailliert regelt. Künftig soll die Recherche über Bewerber nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein. Das ist allerdings nur graue Theorie, denn es wird kaum überprüf- und nachweisbar sein, ob der Firmenchef nicht doch seinen Sohn hat bei Facebook recherchieren lassen. Daher ist es sinnvoller, sein "Web-Image" bewusst zu pflegen und zu kontrollieren.

Der Bitkom rät deshalb, sich zunächst selbst im Internet zu suchen und so zu überprüfen, welche Seiten der Unternehmer zu sehen bekommt. Dann sei es von Vorteil, eine eigene Website oder Profile in beruflichen Netzwerken wie Xing aufzubauen, denn diese würden in den Ergebnislisten der Suchmaschinen meistens ganz oben erscheinen. Unvorteilhafte Fotos solle man entfernen und seine Meinung – auch in privat angehauchten – Netzwerken sehr kontrolliert äußern.

Aber was können Jobsuchende tun, deren "Jugendsünden" bereits im Internet verewigt sind? Zum einen sollte man natürlich alles, was noch greifbar ist selbst löschen bzw. auch die lieben Freunde dringend darum bitten, die Bilder von der letzten Zechtur doch schnellstens zu entfernen. Leider geht das aber nicht immer, an einige Beiträge oder Bilder kommt man nicht mehr ran bzw. kann sie nicht komplett ausradieren. Als "Erste Hilfe" bietet sich hier die Verdrängungsstrategie an: man kann versuchen, durch neue Beiträge, Profile etc. die eher unangenehmen Inhalte in den Ergebnislisten der Suchmaschinen möglichst weit nach hinten zu drängen. Hier ist es tatsächlich ratsam, sich professionelle Profile zuzulegen und sich möglichst oft – und natürlich kompetent – in Foren, Blogs etc. zu äußern. Denn in der Regel sehen sich die Personalchefs nicht die komplette Liste durch, sondern bewegen sich auf den Ergebnisseiten 1 bis 3.

Auch sollte man sich nicht scheuen, den Seitenbetreiber selbst anzusprechen und um eine Löschung des peinlichen Beitrags zu bitten. Insbesondere, wenn man von Dritten schlecht gemacht wurde, zeigen sich Seitenbetreiber sehr kooperativ – schließlich ist es weniger aufwendig, einen verleumderischen Beitrag zu löschen, als sich deswegen vor Gericht zu streiten. Auch gibt es in Deutschland inzwischen Firmen wie "Reputation Defender", die sich darum kümmern, schädliche Einträge ihrer Klienten löschen zu lassen bzw. für einen "positiven Ruf" zu sorgen. Aber auch sie setzen vor allem auf die freiwillige Zusammenarbeit mit den Seitenbetreibern. Zeigt sich dieser stur, bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als selbst vor Gericht gegen den Eintrag zu ziehen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)