So kriegen Sie Ihre Wunschkandidaten

Wer gute Mitarbeiter haben will, sollte auf Weiterbildung setzen, mit Diensthandys locken und frühzeitig über Verdientsmöglichkeiten informieren.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Zwei Themen beschäftigen Verbände, Analysten und Journalisten immer wieder: Der Fachkräftemangel und die Wünsche der gut ausgebildeten Arbeitnehmer. Gerade wurden wieder mehrere Umfragen veröffentlicht, die ein wenig Einblick in die Denkstrukturen des begehrten Personals bieten.

So können Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gezielt weiterbilden, laut Erkenntnis der Northern Business School "doppelt profitieren“. Durch die Schulung des Personals werde nämlich nicht nur die Mitarbeiterbindung gestärkt, sondern auch im Wettbewerb um die klügsten Köpfe gepunktet. So würden einer Umfrage des Schulungsanbieters zur Folge 66 Prozent der Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitgeber weiterempfehlen, wenn er seinen Angestellten eine Fortbildung ermöglicht.

Auch mit einem Diensthandy lassen sich Mitarbeiter locken. Das coole Smartphone ist für viele Arbeitnehmer bereits ein Statussymbol. Bei Vertragsverhandlungen würden sie oftmals ausdrücklich erwähnt werden, so eine der Erkenntnisse einer aktuellen BITKOM-Studie. Schließlich zählt das Diensthandy zur Standardausstattung von Führungskräften. Wer also eins von seinem Chef bekommt (das ist nur jeder Zwölfte), muss irgendwie wichtig sein oder darf sich wenigstens so fühlen. Die Investition in das Technikspielzeug kann sich beim Kampf um junge Talente für den Chef also durchaus lohnen.

Die Jobkandidaten wollen sich aber nicht nur mit Kursen und Handys abspeisen lassen, sie wollen wissen, wie viel Geld hier zu holen ist - und zwar schon vor dem Bewerbungsgespräch. Wie eine Umfrage des Stellenportals Monster.de zeigt, wünschen sich überragende 91 Prozent, dass das Gehalt schon in der Stellenanzeige angegeben ist. Nur neun Prozent sind der Ansicht, dass dies nicht veröffentlicht werden sollte. Der Rest hat den ewigen Gehaltspoker mit künftigen Chefs offenbar satt und wünscht sich klare Ansagen. Erst wenn auch die finanziellen Vorstellungen zusammen passen, hat die Bewerbung einen Sinn. In Österreich hat man darauf schon reagiert: Hier ist die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige seit dem Frühjahr 2011 Pflicht.

Stellenanzeigen sollte man außerdem nicht nur in Zeitungen und Online-Stellenbörsen, sondern auch in Sozialen Netzwerken wie Facebook, LinkedIn oder Twitter veröffentlichen, besagen jedenfalls die Umfrageergebnisse Global Workforce Index von Kelly Services. 39 Prozent der befragten Personen haben ihren neuen Job über eine Online-Stellenanzeige gefunden, 23 Prozent haben danach auch auf Social Media-Seiten der Firmen gesucht. Über Print-Anzeigen haben hingegen nur sieben Prozent einen neuen Job gefunden. (masi)