Steuervereinfachungsgesetz 2011: Was sich für Steuerzahler ändert

Der Deutsche Bundestag hat grünes Licht für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gegeben. Das soll vor allem die Strukturen der Finanzverwaltung vereinfachen, wirkt sich aber auch beim Steuerzahler aus.

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Von
  • Marzena Sicking

Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Der Name täuscht, denn dessen Maßnahmen greifen überwiegend ab 2012. Das neue Gesetz soll vor allem das Besteuerungsverfahren bei der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Aber auch der Steuerzahler selbst ist von den Änderungen betroffen.

Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) sind für Arbeitnehmer die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Einschränkungen bei der Entfernungspauschale und die Änderungen bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten besonders bedeutsam.

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Schon ab 2011 wird die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften von 920 auf 1000 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag müssen Arbeitnehmer die entstandenen Werbungskosten nicht mit Einzelnachweisen belegen. Der Mehrbetrag von 80 Euro wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt. Die Anhebung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 35 Euro im Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1000 Euro nicht übersteigen. Eine deutliche Entlastung im Geldbeutel sieht anders aus.

Einschränkung bei Entfernungspauschale

Die 35 Euro, die man bei der Werbungskostenpauschale rausholen kann, holt sich der Staat bei der Entfernungspauschale wieder. So kann der Arbeitnehmer bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für die Bus- oder Bahntickets steuerlich absetzen. Bisher konnte dieses Wahlrecht auch tageweise ausgeübt werden. Ab 2012 werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr übersteigt.

Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren

Eine echte Entlastung für Familien findet hingegen bei der Absetzbarkeit der Betreuungskosten statt. So können ab 2012 Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg, also auch die bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten. Bisher mussten die Eltern ihre Anspruchsvoraussetzungen nachweisen. Abziehbar sind dann bis zu 2/3 der Kosten, bzw. maximal 4000 Euro pro Kind.

Steuererklärung nur noch alle 2 Jahre

Auch sieht das Gesetz vor, dass die Steuererklärung nicht mehr jährlich abgegeben werden muss. Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, sie nur noch alle 2 Jahre einzureichen. Unternehmer sind von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. Für sie ist vor allem die umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung und die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte interessant.

Damit die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, muss der Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen. Die abschließende Beratung ist für den 8. Juli 2011 geplant. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)