Einkommenssteuererklärung: Im Durchschnitt gibt’s 1177 Euro zurück

Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wer sich den Aufwand dann tatsächlich spart, verliert häufig bares Geld.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Der 31. Mai sitzt den meisten Arbeitnehmern als besonders ungeliebter Termin im Nacken: bis zu diesem Tag muss in der Regel nämlich die Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr abgegeben werden. Wer zur Abgabe nicht verpflichtet ist, "schenkt" sich das Prozedere gerne. "Zu kompliziert", "zu viel Arbeit" lauten meist die Ausreden. Dabei lohnt es sich durchaus, den Papierkram freiwillig zu erledigen. Wie beispielsweise der Lohnsteuerhilfeverein Bayern e.V. in einer aktuellen Statistik meldet, haben seine Mitglieder für das Jahr 2009 durchschnittlich 1177 Euro erstattet bekommen. Der Verein geht davon aus, dass das durchaus repräsentativ ist und 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen können – allerdings nur, wenn sie die Steuererklärung auch abgeben. Wer das nicht tut, bekommt die vom Staat zuviel einbehaltene Steuer auch nicht zurück.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist oder vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung aufgefordert wurde, hat sowieso keine andere Chance, als den Papierkram zu erledigen. Wer die Frist verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass er vom Finanzamt "geschätzt" wird. In der Regel bekommt man dann einen Steuerbescheid, bei dem der Arbeitnehmer aufgefordert wird, noch Steuern nachzuzahlen. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss außerdem mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern. Meistens ist diese Drohung bereits eine ausreichende Motivation für die schnelle Abgabe einer Steuererklärung.

Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte nach Empfehlung des Lohnsteuerhilfevereins prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) nicht trotzdem Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Für 2010 auch wieder das häusliche Arbeitszimmer und manche Handwerkskosten. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können.

Die Chancen, dass sich Arbeitnehmer von einem Lohnsteuerverein bei der Einkommenssteuererklärung helfen lassen, sind nicht sehr hoch. Denn wie das aktuelle Haufe Entscheider-Panel zeigt, bei dem Führungskräfte zum Thema befragt wurden, machen 42 Prozent der Steuerzahler ihre Steuererklärung immer noch selbst. Von denen informieren sich vier Prozent überhaupt nicht aktiv über steuerliche Änderungen. 29 Prozent beziehen ihr Wissen aus Newslettern und 25 Prozent aus Zeitschriften. Steuerexperten sind sie alle nicht. Und wer nicht alle Neuerungen intensiv verfolgt, verschenkt unter Umständen Geld, das ihm nach Steuerrecht eigentlich zusteht. Denn nur selten erbarmt sich ein Finanzbeamter und weist den Steuerzahler auf einen Fehler oder eine Lücke hin, die sonst teuer für ihn werden könnte.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte sich den Termin jedenfalls in den Kalender schreiben und die Frist lieber einhalten. Denn die Finanzämter zeigen sich zwar oft beim ersten Versäumnis noch einigermaßen kulant, doch einen Anspruch hat man darauf nicht und sollte die Geduld des zuständigen Finanzbeamten lieber nicht überstrapazieren. Denn auch mit Ausreden, wie zum Beispiel Arbeitsüberlastung, hat man meist keine Aussicht auf Erfolg, denn der Staat geht davon aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten Priorität hat. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)