Unlauterer Wettbewerb: Die häufigsten Gründen für Beanstandungen

Wie die Wettbewerbszentrale meldet, haben die Beschwerden über belästigende Werbung abgenommen. Irreführung und mangelnde Information der Verbraucher nehmen dagegen zu.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht 2012 vorgelegt. Dabei sind klare Tendenzen erkennbar. So sind die Beschwerden über belästigende Werbung, vergleichende Werbung, Behinderung und sonstige Vergehen gegen Marktverhaltensregelungen deutlich zurückgegangen. Verstöße im Bereich der Irreführung der Verbraucher sowie Verletzungen der Informations- und Kennzeichnungspflichten sind mit einem Plus von 4,5 Prozent hingegen auf insgesamt knapp 7.500 Fälle gestiegen. Sie machen nun mehr als die Hälfte der angezeigten Verstöße aus. Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Beschwerden und Anfragen über unlauteren Wettbewerb bearbeitet.

Besonders häufig kam es zu Beschwerden über Irreführungen und Intransparenzen beim Preis. Hier wurde eine überproportionale Zunahme der Fälle um etwa 20 Prozent registriert. Zu den typischen Preismogeleien gehörten Fälle, bei denen entweder zusätzliche Kosten unterschlagen, Ersparnisse vorgetäuscht oder Preisvergleiche erschwert wurden. Manche Unternehmen gaben besonderes hohe Vergleichspreise an, die es tatsächlich aber gar nicht gab, um ihren eigenen Preis als besonders günstig darzustellten. Irreführungen über Produkteigenschaften und -ausstattungen sind im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent zurückgegangen. Als typische Beispiele für eine Werbung, in der mehr versprochen wurde, als die Produkte am Ende halten konnten, nennt die Wettbewerbszentrale Angebote mehrerer namhafter Telekommunikationsanbieter. Die hatten für ihre mobilen Internet-Flatrates mit Aussagen wie "unbegrenzt surfen", "ohne Limit surfen" oder "grenzenlos surfen" geworben. Dies war jedoch irreführend, weil die Geschwindigkeit der Datenübertragung ab einem bestimmten Datenvolumen deutlich reduziert wurde.

Weitere Fälle aus der ITK-Branche:

  • ein Telekommunikationsanbieter war mit einer SMS-Flatrate, tatsächlich gab es aber keine unbegrenzte, sondern eine mengenmäßig klar eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit.
  • Apple fing sich eine Rüge für seine iPad-Werbung ein. Das Unternehmen gab an, dass das iPad den schnellen Mobilfunkstandard LTE unterstützt. Praktisch genutzt konnte der zu diesem Zeitpunkt aber nur in den USA und Kanada werden.
  • die Telekom Deutschland hatte in der Werbung für das iPhone 5 nicht auf die SIM-Lock-Sperre hingewiesen

In den meisten Fällen haben die gerügten Unternehmen die Beanstandungen der Wettbewerbszentrale akzeptiert und ihre Werbepraktiken geändert. In rund 700 Fällen musste die Wettbewerbszentrale allerdings vor Gericht klagen, da sich die Firmen uneinsichtig zeigten.

Klage hat man unter anderem gegen Casio erhoben. Der Hersteller verstößt nach Auffassung der Wettbewerbshüter in seinen Händlerverträgen gegen das Kartellrecht. So gestattet Casio zwar den Verkauf seiner Kameras über eigene Händler-Online-Shops, verbietet ihn jedoch über Internet-Auktionsplattformen und Marktplätze, wie beispielsweise eBay oder Amazon Marketplace. Hierdurch werde der Wettbewerb um Kunden beschränkt und diesen bestimmte Bezugsquellen vorenthalten. Die Begründung Casios, mit der Einschränkung das Image der Marke vor einer Verramschung im Internet schützen zu wollen, rechtfertige eine derart generelle Beschränkung des Wettbewerbs nicht, da ist sich die die Wettbewerbszentrale sicher. Ein Urteil zu diesem Fall steht allerdings noch aus. (masi)