c't 6/2022
S. 60
Titel
Digitalisierung der Verwaltung: Städtevergleich
Bild: Thomas Kuhlenbeck

Halbdigital

Digitalisierung der Verwaltung: eine Bestandsaufnahme

Bis Ende 2022 sollen Bürger in Deutschland alle Anträge bei Behörden auch digital stellen können, so will es das Onlinezugangsgesetz. Wir haben recherchiert, wie weit die Umsetzung fortgeschritten ist – und welche Städte als Vorreiter glänzen.

Von Jo Bager, Tim Gerber und Christian Wölbert

Wenn diese Ausgabe von c’t erscheint, bleiben den Behörden in Deutschland offiziell noch 309 Tage Zeit, um endlich digital zu werden. Bis Ende 2022 müssen sie ihre Leistungen „auch elektronisch über Verwaltungsportale“ anbieten, so bestimmt es § 1 Absatz 1 des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Schon jetzt ist klar, dass die Behörden das Ziel nicht erfüllen werden. „Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben“, sagte Markus Richter, Chief Information Officer des Bundes und Staatssekretär im Innenministerium, im Dezember auf einer Konferenz.

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