FTX-Bankrott: Einige Opfer sollen noch Geld einzahlen

Seite 3: Wer jedenfalls bezahlt wird

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Die vorhandene Masse wird in drei Teile geteilt: Ein Topf aus verbliebenem Vermögen von FTX.com, ein Topf aus verbliebenem Vermögen von FTX.us und ein allgemeiner Topf aus sonstigem Massevermögen. Zunächst müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden, die erheblich sind. Eine Prüfinstanz hat bereits bemängelt, dass eingereichte Rechnungen zu hoch sind. Doch selbst nach Korrekturen dürfte in Summe mehr als eine Milliarden Dollar dafür aufgehen.

Abgesehen davon stehen die Ansprüche der US-Steuerbehörde an oberster Stelle der Hackordnung. Ob und wie hoch diese sind, darüber wird, wie gesagt, noch gestritten. Darauf folgen bestimmte Ansprüche einfacher FTX-Mitarbeiter und einige Sonderpositionen. Auf Stufe drei stehen besicherte Forderungen, gefolgt von bestimmten Ansprüchen einzelner FTX-Gesellschaften gegen andere Teile des FTX-Konglomerats. Solche Forderungen von Tochtergesellschaften werden dann für deren Kosten, Steuerforderungen und Gläubiger aufgebraucht.

An fünfter Stelle stehen die Kunden, die ihre Einlagen nicht zurückerhalten haben. Dabei wird zwischen Kunden der internationalen Krypto-Optionenbörse FTX.com und der US-Kryptobörse FTX.us unterschieden. Kunden sollen zunächst aus dem Topf "ihrer" Börse entschädigt werden, wobei es aber keine Entschädigung für die von FTX ausgegebenen Kryptotokens FTT geben soll.

Vorrang genießen kleine Kunden: Wer weniger als zehntausend Dollar unbesichert fordert, soll zuerst ausbezahlt werden. Danach dürften von rund 1,5 Millionen Gläubigern weniger als 200.000 übrig bleiben. Sie müssen Abstriche hinnehmen, denn sie werden anteilig bezahlt, solange die jeweilige Börse Massevermögen hat. Der Insolvenzverwalter schätzt, dass bei FTX.com 8,9 Milliarden Dollar fehlen werden, bei FTX.us 166 Millionen Dollar.

Im nächsten Schritt soll der allgemeine Topf geöffnet werden. Aus ihm würden wiederum nach Konkurskosten und Steuern zunächst kleine Gläubiger mit weniger als 10.000 Dollar unbesicherten Ansprüchen bedient. Vom verbleibenden Rest werden zwei Drittel exklusiv für noch nicht gedeckte Forderungen von FTX-Kunden ausgeschüttet.

Für das letzte Drittel des allgemeinen Topfes zieht der Insolvenzverwalter dann Bilanz. Noch immer nicht gedeckte Forderungen von FTX-Kunden sowie sonstige Forderungen, darunter unbezahlte Rechnungen von Lieferanten und -Dienstleistern, werden aufsummiert. Diese offenen Beträge werden dann zum selben Prozentsatz beglichen, bis alles Geld weg ist.

Zusammengefasst bedeutet dies: Sollte FTX die Forderungen des US-Finanzamts abwehren können, und der Verteilungsplan wie vorgelegt genehmigt werden, dürften größenordnungsmäßig 90 Prozent des Massevermögens (nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens und bestimmter Arbeitnehmeransprüche) geschädigten Kunden zu Gute kommen. Nur das restliche Zehntel würde an andere Gläubiger verteilt. Sonderbestimmungen sind für Gläubiger ausgesuchter FTX-Tochterfirmen vorgesehen, beispielsweise jener Gesellschaft, der wertvolle Immobilien auf den Bahamas gehören.

Dass das Geld bald fließt, ist unwahrscheinlich. Da es in Summe um viel geht und kaum jemand mit dem Verteilungsplan zufrieden sein wird, sind ausführliche Streitverfahren vorprogrammiert. Ja, der Verteilungsplan ist ein wichtiger Meilenstein. Doch es wäre eine Überraschung, würden FTX-Kunden am zweiten Jahrestag des FTX-Insolvenzantrags am 11. November 2024 nicht mehr auf ihre Ausschüttung warten müssen.

Nicht jeder hat so langen Atem, was erklärt, warum manche FTX-Gläubiger ihre Forderungen an andere Spekulanten verkaufen. Dafür sind eigene Marktplätze entstanden. Übrigens: Gut möglich ist, dass die US-Finanz von Ausschüttungen an ausländische FTX-Kunden 30 Prozent Quellensteuer einbehält. Wer meint, weniger oder keine Steuer zahlen zu müssen, oder von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitieren zu können, müsste dann beim IRS die Erstattung der Differenz beantragen.

(ds)