Neuer Anlauf bei Urheberrechtsvergünstigungen für Blinde

Mehrere Nationen und Staatengemeinschaften haben sich auf Ebene der Weltorganisation für geistiges Eigentum auf einen Entwurf für eine Initiative zur Verbesserung des Zugangs von Blinden zu geschützten Werken geeinigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Mehrere Nationen und Staatengemeinschaften haben sich auf Ebene der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf einen Entwurf für eine Initiative geeinigt, den Zugang von Blinden und Sehbehinderten zu urheberrechtlich geschützten Werken zu verbessern. Laut dem noch inoffiziellen Papier (PDF-Datei), das der Fachdienst Intellectual Property Watch veröffentlicht hat, sollen die WIPO-Mitglieder Einschränkungen der Urheber- und Verwertungsrechte in ihre nationale Gesetzgebung einfügen. Blindenvereinigen fordern seit Langem entsprechende rechtliche Korrekturen, Verleger lehnen sie hingen ab.

Der Entwurf des Ständigen Ausschusses für Urheber- und verwandte Rechte (SCCR) der WIPO sieht unter anderem vor, den grenzüberschreitenden Austausch von einfach zugänglichen Formaten vorzuschreiben. Dazu kommen Regeln, wie mit technischen Schutzmechanismen umzugehen ist. Es sollen auch Einrichtungen gegründet werden, die Personen mit Sehschwierigkeiten Dienste zur Ausbildung oder zum Informationszugang anbieten.

Zu den Befürwortern des Projekts gehören neben Argentinien, Brasilien, Ecuador, Mexiko und Paraguay auch die USA und mittlerweile auch die EU. Sie gehörte Ende 2009 noch mit zu den Gegnern von Schrankenregeln; nun setzt sich die EU-Kommission dafür ein, die Urheberrechtsänderungen formell zu empfehlen. Eine Empfehlung sei rascher zu verabschieden als ein bindender WIPO-Vertrag. Viele süd- und mittelamerikanische Staaten sowie afrikanische Nationen setzen aber auf ein Abkommen. Trotz der verbliebenen Differenzen sprach James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) von einem "bedeutenden Durchbruch". Der Entwurf müsse aber noch begriffs- und verfahrenstechnisch nachgebessert werden, damit am Ende kein zahnloses Dokument herauskomme. (anw)