Studie: Deutschland und Österreich weit hinten bei der Informationsfreiheit

In einer Vergleichsanalyse der Gesetze von 89 Ländern zur Akteneinsicht schneiden Deutschland und Österreich sehr schlecht ab. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht die Politik gefordert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 37 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

In einer Vergleichsstudie von Gesetzen zur Akteneinsicht in 89 Ländern, die am Donnerstag auf der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Ottawa vorgestellt wurde, schneiden Deutschland und Österreich denkbar schlecht ab. Die Bundesrepublik belegt in der Untersuchung mit 54 von 150 Punkten den fünftletzten Platz, Österreich bildet mit 39 Zählern das Schlusslicht. Die ersten drei Plätze belegen Serbien, Slowenien und Indien. Durchgeführt haben die Analyse die beiden Bürgerrechtsorganisationen Access Info Europe aus Spanien und das in Kanada beheimatete Centre for Law and Democracy. Sie schränken ein, dass die Ergebnisse für einzelne Nationen, zu denen Deutschland und Österreich gehören, noch einer zusätzlichen Bewertung durch nationale Experten harrten. Dabei sei aber kaum mehr von großen Verschiebungen auszugehen.

Die Rangliste basiert auf 61 Indikatoren, die zu Kategorien wie der Reichweite des Informationsanspruchs sowie Ausnahmen davon zusammengefasst wurden. Informationsfreiheitsgesetze jüngeren Datums schützen der Studie zufolge das "Recht auf Wissen" stärker als vergleichbare ältere Regelungen. Von den 20 Ländern mit Ergebnissen über 100 Punkten hätten 18 ihre Gesetze nach der Jahrtausendwende erlassen. Hier seien vor allem die Kontroll- und Durchsetzungsrechte gut ausgeprägt. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das Rot-Grün gegen heftige Widerstände aus der Verwaltung 2005 verabschiedet hatte, bildet laut den Experten eine wenig rühmliche Ausnahme.

Von den Top 20 liegen sieben Ländern in Ost- und Mitteleuropa, fünf in Asien und vier auf den beiden amerikanischen Kontinenten. Mit Finnland hat es nur ein westeuropäisches Land gerade noch in die Führungsriege auf Platz 18 geschafft. Die Umsetzung vieler der vergleichsweise jungen Gesetze auf den oberen Rängen in den Behördenalltag müsse aber noch beobachtet werden, meinen die beiden Organisationen. Insgesamt gebe es noch "großen Raum für Verbesserungen", da über zwei Drittel der untersuchten Länder im Mittelfeld rangierten.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat die Veröffentlichung der Studie zum Anlass genommen, der hiesigen Politik ins Gewissen zu reden. Deutschland müsse endlich zu den Staaten aufschließen, "die dem freien Informationszugang hohe Priorität einräumen", betonte Schaar. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz enthalte eine Vielzahl Ausnahmeregelungen, nach denen staatliche Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern können. Diese Bestimmungen müssten überprüft und eingeschränkt werden.

Erfreut zeigte sich Schaar, dass die Konferenz in Kanada seinen Vorschlag für eine Entschließung angenommen habe. Darin wird Transparenz als "unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie" bezeichnet. Sie stärke das Vertrauen der Bürger in die Arbeit nationaler und internationaler Einrichtungen und leiste einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Korruption. Das Recht auf Information sei in nationalen Gesetzen zu verankern; bereits bestehende Informationszugangsrechte müssten weiter ausgebaut werden. Verwundert reagierte Schaar darauf, dass es die Bundesregierung bisher versäumt habe, der jüngst unter Federführung der USA und Brasiliens gestarteten "Open Government Partnership" beizutreten. (vbr)